Ordnungsbehördliche Hundeanmeldung nach dem Landeshundegesetz NRW
Die Voraussetzungen zum Halten von Hunden regelt das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW).
demnach sind :
- „gefährliche Hunde“ (§ 3 LHundG NRW)
- „Hunde bestimmter Rassen“ (§ 10 LHundG NRW)
- „große Hunde“ (§ 11 LHundG NRW) - ausgewachsener Widerrist mindestens 40 cm oder mindestens 20 Kg schwer
kleine Hunde (Hunde, die nicht unter §§ 3, 10 oder 11 LHundG NRW fallen) müssen im Ordnungsamt nicht angemeldet werden, sondern lediglich beim Steueramt der Stadt Neuss angemeldet werden.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühren betragen je nach Kategorie des Hundes zwischen 25 € - 250 € gemäß der Verwaltungsgebührenverordnung.Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter Anmeldebogen (siehe Anhang)
- Nachweis über eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis (entsprechend der Vorschriften des LHundG NRW)
- Überprüfung der Zuverlässigkeit (ggf. Beantragung eines Führungszeugnisses)
- Nachweis über die ausbruchsichere Unterbringung (Nur bei Hunden im Sinne des §3 & §10 LHundG NRW erforderlich)
- Nachweis über das Vorliegen eines besonderen privaten Interesses oder eines öffentlichen Interesses (Nur bei Hunden im Sinne des §3 LHundG NRW erforderlich)
Bearbeitungsdauer
Der Bearbeitungszeitraum richtet sich nach der Vollständigkeit der Unterlagen. Sobald diese vorliegen, erhalten Sie die Erlaubnis in der Regel nach maximal 4 - 12 Wochen.Rechtsgrundlage
- zur Haltung „gefährlicher Hunde“ (§ 3 LHundG NRW)
- zur Haltung „Hunde bestimmter Rassen“ (§ 10 LHundG NRW)
- zur Haltung „großer Hunde“ (§ 11 LHundG NRW)
Downloads
Weiterführende Informationen
Zusätzlich sind zum Führen von Hunden die Straßenordnung sowie die Grünanlagenordnung der Stadt Neuss zu beachten.
Wo dürfen Hunde freilaufen?
Hier verweisen wir gerne auf die Hundefreilaufflächen.