Führungszeugnis beantragen

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Führungszeugnis beantragen

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.
Eine Online-Beantragung über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz ist mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel ebenfalls möglich.

Bei einem „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ („Führungszeugnis“ oder landläufig auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt), handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.

Ab dem 31. August 2018 werden aufgrund einer Änderung des § 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für EU-Bürgerinnen und -Bürger verpflichtend Europäische Führungszeugnisse ausgestellt. Die bisherige Wahl zwischen einem Führungszeugnis, welches nur im Bundeszentralregister erfasste Vorstrafen enthält, und einem Europäischen Führungszeugnis, welches alle dem EU-Heimatstaat der betroffenen Person aus allen EU-Mitgliedstaaten mitgeteilte Vorstrafen enthält, fällt weg. Das Europäische Führungszeugnis soll künftig auf diese Weise umfassend über die strafrechtlich relevante Vergangenheit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern Auskunft geben.

Unterschieden werden folgende Arten:

  • Belegart N - für private Zwecke
  • Belegart O - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis dieser unmittelbar übersandt werden soll
  • Belegart P - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll
  • Belegart NE - erweitertes Führungszeugnis für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise bei privaten Stellen kinder- oder jugendnah tätig sind, bzw. tätig werden sollen
  • Belegart OE - erweitertes Führungszeugnis für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise bei Behörden kinder- oder jugendnah tätig sind, bzw. tätig werden sollen

Bei Beantragung von Führungszeugnissen der Belegart "NE" oder "OE" muss eine Bescheinigung der Stelle, die die Vorlage des Führungszeugnisses verlangt, beigefügt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz i.V.m. § 72 a Sozialgesetzbuch VIII benötigt wird.

Voraussetzungen

  • Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen (Strafmündigkeit).
  • Gemeldete Anschrift in Neuss (Nebenwohnsitz genügt).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 13,-- €.


Die Zahlung - auch bei Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!


Befreiungen

  • Ja

Eine detaillierte Auflistung der Gebührenbefreiung finden Sie unter:
https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/ZentraleRegister/Bundeszentralregister/Merkblatt_Gebuehrenbefreiung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Derzeit sind dies:

  • mittellose Personen (Empfänger von ALG II, Sozialhilfe; Nachweis erforderlich)
  • mittellose Schüler/mittellose Auszubildende/ mittellose Studenten, sowie Personen, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten (Nachweis erforderlich)
  • Vollzeitpflegeeltern (keine Teilzeitpflegeeltern oder Tagespflegeeltern, Nachweis erforderlich) und die im gleichen Haushalt lebenden Kinder ab 14 Jahre
  • bei einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung ehrenamtlich tätige Personen
    (Nachweis erforderlich, dass dieses Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird, der Verwendungszweck ist in diesem Nachweis anzugeben). Die Vorlage der Ehrenamtskarte reicht zur Beantragung nicht aus.

Ermäßigungen

  • Nein

Benötigte Unterlagen

Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen:

  • Persönliche Vorsprache
    Die persönliche Antragstellung kann im Bürgeramt der Stadt Neuss unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) erfolgen.
    Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

    Ausnahmen:
    Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.

    Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Ein Nachweis über die Vertretungsmacht ist vorzulegen.

  • Schriftliche Antragstellung
    Für eine schriftliche Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle (z.B. Notar, sonst. Behörde) auf dem Antrag erforderlich.

    Die Gebühr in Höhe von 13,-- Euro ist vorab auf das Konto der Stadt Neuss bei der Sparkasse Neuss DE38 3055 0000 0000 1031 50 zu überweisen oder in Form eines Verrechnungsschecks beizufügen. Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Führungszeugnis" und den „Familiennamen und Vornamen“ an.
    Bitte fügen Sie als Nachweis eine Kopie des Überweisungsbeleges bei.
  • Onlineantrag mit Elektronischem Personalausweis
    Wer im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels ist, hat die Möglichkeit einer "Online-Beantragung" über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz.

    Eventuell erforderliche Nachweise für eine Gebührenbefreiung, ein erweitertes Führungszeugnis etc. sind über den PC hochzuladen und mit dem Antrag online dem Bundesamt für Justiz zuzuleiten.

    Die für das Führungszeugnis fällige Gebühr ist ebenfalls online zu entrichten. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa-/Mastercard) oder das Giropayverfahren zu nutzen. Ob Ihr Kreditinstitut das Giropayverfahren unterstützt, können Sie dort erfragen.

    Auch eine Apostille oder Überbeglaubigung kann online beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

  • Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und nimmt in der Regel bis zu 2 Wochen in Anspruch.
  • Die Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Weiterführende Informationen