Blindengeld beantragen
Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Bitte buchen Sie hierzu den Termin "Kurze allgemeine Beratung". Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Blinde, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.
Die Leistungen sind eingestuft nach Altersklassen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
- Für die Beantragung können Sie den unter "Weiterführende Informationen" abgestellten Antrag nutzen und mit den erforderlichen Unterlagen unmittelbar an die auf dem Antrag angegebene Anschrift des Landschaftsverbandes Rheinland einsenden oder persönlich im Bürgeramt vorsprechen.
- Neben dem Antrag ist eine augenfachärztliche Bescheinigung vorzulegen, es sei denn, im Ausweis für schwerbehinderte Menschen ist bereits das Merkmal „Bl“ eingetragen.
(siehe "Weiterführende Informationen") - Sollten Sie Bewohner/in eines Heimes sein, so benötigen Sie zusätzlich noch eine Bescheinigung des Heimes
(siehe "Weiterführende Informationen"). - Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) bei persönlicher Vorsprache
- Stellt der Betreuer bzw. ein Bevollmächtigter den Antrag, so ist die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts bzw. eine Vollmacht vorzulegen.