Sehbehindertenhilfe für hochgradig Sehbehinderte beantragen

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Sehbehindertenhilfe für hochgradig Sehbehinderte beantragen

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Bitte buchen Sie hierzu den Termin "Kurze allgemeine Beratung". Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind hochgradig sehbehinderte Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren besseres Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als fünf Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.
Dieser Personenkreis erhält vom Landschaftsverband Rheinland eine Hilfe von 77,– € monatlich.
Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Leistungen nach Hartz IV) nicht als Einkommen gewertet.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

  • Für die Beantragung können Sie den unter "Weiterführende Informationen" abgestellten Antrag nutzen und mit den erforderlichen Unterlagen unmittelbar an die auf dem Antrag angegebene Anschrift des Landschaftsverbandes Rheinland einsenden oder persönlich im Bürgeramt vorsprechen.
  • Zusätzlich fügen Sie bitte eine augenärztliche Bescheinigung bei. (siehe "Weiterführende Informationen") Ausreichend ist auch das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis sowie 100 Prozent, welche sich ausschließlich auf die hochgradige Sehbehinderung beziehen.
  • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) bei persönlicher Vorsprache.
  • Stellt der Betreuer bzw. ein Bevollmächtigter den Antrag, so ist die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts bzw. eine Vollmacht vorzulegen.

Weiterführende Informationen