Auskünfte aus der gewerblichen Betriebekartei

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

Auskünfte aus der gewerblichen Betriebekartei

Nach § 14GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.

Weitere Daten können im Einzelfall mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.

Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde.                       

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Die Beantragung kann formfrei per E-Mail erfolgen.
  • Sie können die Beantragung nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vor Ort vornehmen.

Gebühren

  • Einfache Auskunft aus dem Gewerbemelderegister (schriftlich):
    30,-€
  • Auskunft nach örtlicher Ermittlung durch den Außendienst
    40,-€
Gebühren können nur per Verrechnungsscheck oder Überweisung bezahlt werden.

Bei Überweisungen zahlen Sie bitte den o.a. Betrag unter Angabe des Kassenzeichens 003.10078.2/0280 auf das nachfolgend angeführte Konto ein.

Kontoverbindung:

Empfänger: Stadt Neuss
Kontonummer: 103 150
Bankleitzahl: 30550000 bei der Sparkasse Neuss
IBAN: DE38 3055 0000 0000 103150
SWIFT-BIC: WELADEDN
Gläubiger-ID: DE55ZZZ00000015663

Die Gebühren wurden festgesetzt nach den §§ 2 Abs.2 und 14 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1971 in Verbindung mit der Tarifstelle 12.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 in der jeweils gültigen Fassung (5 bis 40 Euro).


Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis des rechtlichen Interesses

Weiterführende Informationen

Wichtiger Hinweis:
Es handelt es sich hierbei nicht um den Gewerbezentralregisterauszug, welchen Sie beispielsweise für öffentliche Ausschreibungen benötigen. Diesen erhalten Sie beim Bürgeramt der Stadt Neuss.