Gewerbeanzeigen bei der Gewerbemeldestelle
Jeder stehende Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch für unselbständige Zweigstellen und Zweigniederlassungen.
Diese Anzeigepflicht entfällt bei
- freiberuflichen Tätigkeiten i.S.d. § 6 GewO (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten)
Diesen obliegt die Meldepflicht beim zuständigen Finanzamt Neuss.
- Heil- und Hilfsberufe (z.B. Heilpraktiker)
Diesen obliegt die Meldepflicht beim zuständigen Finanzamt Neuss.
- Tätigkeiten im Reisegewerbe; hier wird eine Reisegewerbekarte benötigt.
Bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Verlegung nach Neuss, muss das Gewerbe neu angemeldet werden.
Bei einem Wechsel, Wegfall oder einer Ausdehnung Ihrer gewerblichen Tätigkeit, bei einer Namensänderung der gewerbetreibenden Person oder bei einem Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Neuss, muss das Gewerbe umgemeldet werden.
Wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder Sie den Gewerbebetrieb in den Meldebereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegen, muss eine Abmeldung vorgenommen werden.
Gebühren
Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung: |
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Gewerbeabmeldung: | gebührenfrei |
Zweitschrift: | 15,- € |