Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (gewerbliches Führungszeugnis) beantragen

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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (gewerbliches Führungszeugnis) beantragen

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.
Eine Online-Beantragung über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz ist mit dem elektronischen Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID-Karte ebenfalls möglich.

Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen oder private Bewerbungen vornehmen.

Voraussetzungen

  • Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
  • Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Neuss haben und im Handelsregister eingetragen sein.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen:

  • Persönliche Vorsprache
    Die persönliche Antragstellung kann im Bürgeramt der Stadt Neuss erfolgen.
    Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

  • Schriftliche Antragstellung
    Für eine schriftliche Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle (z.B. Notar, sonst. Behörde) auf dem Antrag erforderlich.

    Die Gebühr in Höhe von 13,-- Euro ist vorab auf das Konto der Stadt Neuss bei der Sparkasse Neuss DE38 3055 0000 0000 1031 50 zu überweisen oder in Form eines Verrechnungsschecks beizufügen. Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Auskunft  Gewerbezentralregister" und den „Familiennamen und Vornamen“ bzw. den„ Namen der Firma“ an.  Bitte fügen Sie als Nachweis eine Kopie des Überweisungsbeleges bei.
  • Onlineantrag mit Elektronischem Personalausweis
    Wer im Besitz eines neuen elektronischen Personalausweises oder eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels ist, hat die Möglichkeit einer "Online-Beantragung" über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz.
    Die für die Gewerbezentralregisterauskunft fällige Gebühr ist ebenfalls online zu entrichten. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa-/Mastercard) oder das Giropayverfahren zu nutzen. Ob Ihr Kreditinstitut das Giropayverfahren unterstützt, können Sie dort erfragen.

    In öffentlichen Vergabeverfahren werden im Allgemeinen nur solche Auskünfte akzeptiert, die nicht älter als drei Monate sind. Beteiligt sich ein gewerbliches Unternehmen an mehreren Ausschreibungen im Jahr, wird empfohlen, jeweils rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen. Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

Die Zahlung - auch bei Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Benötigte Unterlagen

Bei natürlichen Personen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)

Bei Anträgen für Auskünfte über Firmen

  • Handelsregisterauszug
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer).

Bearbeitungsdauer

  • Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und nimmt in der Regel bis zu 2 Wochen in Anspruch.

Weiterführende Informationen

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (gewerbliches Führungszeugnis) beantragen

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.
Eine Online-Beantragung über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz ist mit dem elektronischen Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID-Karte ebenfalls möglich.

Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen oder private Bewerbungen vornehmen.

Bei natürlichen Personen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)

Bei Anträgen für Auskünfte über Firmen

  • Handelsregisterauszug
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer).

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

Die Zahlung - auch bei Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

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