eID-Karte für Unionsbürger beantragen
Seit dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte („Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“) beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Mit der Online-Ausweisfunktion der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen.
Die eID-Karte dient ausschließlich für den Online-Einsatz und kann nicht als Ausweispapier oder Reisedokument genutzt werden. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten wie z.B. Lichtbild, Unterschrift und Angaben zu Größe und Augenfarbe.
Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen.
Voraussetzungen
- Antragstellerin oder Antragsteller muss in Neuss gemeldet sein.
- Das Mindestalter zur Beantagung beträgt 16 Jahre.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie können die Beantragung persönlich im Bürgeramt vornehmen (zur Online-Terminvergabe)
- Die eID-Karte kann nicht in Vollmacht oder Vertretung beantragt werden.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 37,00 €.
- Die Gebühr kann vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Benötigte Unterlagen
Von Ihrem Heimatstaat (EU und EWR) ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. Pass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)
Bearbeitungsdauer
4-6 Wochen
Hinweise und Besonderheiten
- Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben.
- Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
- Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Rechtsgrundlage
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)