Anliegerbescheinigung beantragen

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Anliegerbescheinigung beantragen

Wozu benötige ich eine Anliegerbescheinigung?

Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge und Kostenerstattungsbeträge können eine durchaus deutliche finanzielle Belastung für ein Grundstück sein. Daher sind Auskünfte zu diesen Beiträgen wichtig

  • beim An- und Verkauf von Grundstücken
  • bei der Finanzierung von Grunderwerb und
  • bei der Erstellung eines Wertgutachtens zu einem Grundstück.

In der Anliegerbescheinigung erhalten Sie Informationen darüber, ob

  • für ein Grundstück Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge oder Kostenerstattungsbeträge bereits erhoben wurden
  • Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge oder Kostenerstattungsbeträge zukünftig erhoben werden

Voraussetzungen

Informationen zu Beiträgen für ein Grundstück erhalten Sie, wenn Sie

  • Eigentümer/in des Grundstückes sind
  • eine Vollmacht des Grundstückseigentümers / der Grundstückseigentümerin oder eines deutschen Gerichtes vorlegen können.

Gebühren

  • Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 40,00 EUR.

Benötigte Unterlagen

  • Sofern Sie nicht Eigentümer/in des Grundstücks sind, ist eine Vollmacht des Grundstückseigentümers / der Grundstückseigentümerin oder eines deutschen Gerichtes erforderlich.
  • Der Antrag muss die Angaben zum Grundstück, also postalische Anschrift, Gemarkung, Flur und Flurstück, beinhalten. Bei Eigentumswohnungen sind zusätzlich die Grundbuchblattnummer und die Miteigentumsanteile anzugeben.

Bearbeitungsdauer

  • Die mittlere Bearbeitungszeit beträgt bei Vorliegen aller Antragsunterlagen ca. 10 Arbeitstage.