Anliegerbescheinigung beantragen
Wozu benötige ich eine Anliegerbescheinigung?
Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge und Kostenerstattungsbeträge können eine durchaus deutliche finanzielle Belastung für ein Grundstück sein. Daher sind Auskünfte zu diesen Beiträgen wichtig
- beim An- und Verkauf von Grundstücken
- bei der Finanzierung von Grunderwerb und
- bei der Erstellung eines Wertgutachtens zu einem Grundstück.
In der Anliegerbescheinigung erhalten Sie Informationen darüber, ob
- für ein Grundstück Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge oder Kostenerstattungsbeträge bereits erhoben wurden
- Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge oder Kostenerstattungsbeträge zukünftig erhoben werden
Voraussetzungen
Informationen zu Beiträgen für ein Grundstück erhalten Sie, wenn Sie
- Eigentümer/in des Grundstückes sind
- eine Vollmacht des Grundstückseigentümers / der Grundstückseigentümerin oder eines deutschen Gerichtes vorlegen können.
Gebühren
- Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 40,00 EUR.
Benötigte Unterlagen
- Sofern Sie nicht Eigentümer/in des Grundstücks sind, ist eine Vollmacht des Grundstückseigentümers / der Grundstückseigentümerin oder eines deutschen Gerichtes erforderlich.
- Der Antrag muss die Angaben zum Grundstück, also postalische Anschrift, Gemarkung, Flur und Flurstück, beinhalten. Bei Eigentumswohnungen sind zusätzlich die Grundbuchblattnummer und die Miteigentumsanteile anzugeben.
Bearbeitungsdauer
- Die mittlere Bearbeitungszeit beträgt bei Vorliegen aller Antragsunterlagen ca. 10 Arbeitstage.