Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge

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Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge

Städtebauliche Verträge nach Baugesetzbuch

  • Durchführungsverträge bei Vorhabenbezogenen Erschließungsplänen (VEP)
  • Erschließungssicherungsverträge
  • Finanzierungsverträge für Erschließungsmaßnahmen
  • Sonstige Verträge bei baulichen Eingriffen in den öffentlichen Raum

Beiträge nach Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz

  • Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage
  • Kostenerstattungen für den Ausgleich eines Eingriffs in Natur und Umwelt

Anliegerbescheinigungen

  • Bescheinigungen zur Fragestellung, ob Grundstücke noch zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden können oder ob erkennbar die Erhebung von Straßenbaubeiträgen zu erwarten ist.
  • Anträge können formlos per Mail an das Bauverwaltungsamt unter der Mailanschrift bauverwaltung@stadt.neuss.de gerichtet werden.
  • Der Antrag muss die Angaben zum Grundstück, also postalische Anschrift, Gemarkung, Flur und Flurstück, beinhalten. Bei Eigentumswohnungen sind zusätzlich die Grundbuchblattnummer und die Miteigentumsanteile anzugeben.
  • Antragsteller, die nicht Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, müssen eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
  • Die mittlere Bearbeitungszeit beträgt bei Vorliegen aller Antragsunterlagen ca. 10 - 12 Arbeitstage.
  • Die Auskunft ist gebührenpflichtig und beträgt 40€.

Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter

Funktion Name Zimmer, Telefon
Sachgebietsleitung Frau Klein-Kunz 1.25
02131 90-6007
Frau Meyer 1.20
02131 90-6008
Herr Schulze 1.22
02131 90-6009
Herr Schmitz 1.20
02131 90-6004