Gehörlosenhilfe - Hilfe für Gehörlose beantragen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

Gehörlosenhilfe - Hilfe für Gehörlose beantragen

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Bitte buchen Sie hierzu den Termin "Kurze allgemeine Beratung". Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Dieser Personenkreis erhält vom Landschaftsverband Rheinland eine Hilfe von € 77,– monatlich.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

  • Für die Beantragung können Sie den unter "Weiterführende Informationen" abgestellten Antrag nutzen und mit den erforderlichen Unterlagen unmittelbar an die auf dem Antrag angegebene Anschrift des Landschaftsverbandes Rheinland einsenden oder persönlich im Bürgeramt vorsprechen.
  • Zusätzlich benötigen Sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung. (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) bei persönlicher Vorsprache.
  • Stellt der Betreuer bzw. ein Bevollmächtigter den Antrag, so ist die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts bzw. eine Vollmacht vorzulegen.

Weiterführende Informationen

Gehörlosenhilfe - Hilfe für Gehörlose beantragen

Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Bitte buchen Sie hierzu den Termin "Kurze allgemeine Beratung". Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

  • Für die Beantragung können Sie den unter "Weiterführende Informationen" abgestellten Antrag nutzen und mit den erforderlichen Unterlagen unmittelbar an die auf dem Antrag angegebene Anschrift des Landschaftsverbandes Rheinland einsenden oder persönlich im Bürgeramt vorsprechen.
  • Zusätzlich benötigen Sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung. (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) bei persönlicher Vorsprache.
  • Stellt der Betreuer bzw. ein Bevollmächtigter den Antrag, so ist die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts bzw. eine Vollmacht vorzulegen.
Schwerhörig, Taub https://serviceportal-neuss.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/29572/show
Bürgerservice
Markt 2 41460 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399
Außenstelle Holzheim
Bahnhofstr. 14 41472 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399
Außenstelle Norf
Vellbrüggener Str. 29 - 31 41469 Neuss
Telefon 02131 90-3232
Fax 02131 90-2399