Gehörlosenhilfe - Hilfe für Gehörlose beantragen
Diese Dienstleistung können Sie wahlweise mit aber auch ohne Termin in Anspruch nehmen. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen einen Termin zu vereinbaren. Bitte buchen Sie hier die kurze allgemeine Beratung.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Dieser Personenkreis erhält vom Landschaftsverband Rheinland eine Hilfe von € 77,– monatlich.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
- Für die Beantragung können Sie den unter "Weiterführende Informationen" abgestellten Antrag nutzen und mit den erforderlichen Unterlagen unmittelbar an die auf dem Antrag angegebene Anschrift des Landschaftsverbandes Rheinland einsenden oder persönlich im Bürgeramt vorsprechen.
- Zusätzlich benötigen Sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung. (siehe "Weiterführende Informationen").
- Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) bei persönlicher Vorsprache.
- Stellt der Betreuer bzw. ein Bevollmächtigter den Antrag, so ist die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts bzw. eine Vollmacht vorzulegen.