Ehejubiläen

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Ehejubiläen

Bürger und Bürgerinnen, die folgende Ehejubiläen feiern:

  • 60 Jahre - Diamantene Hochzeit
  • 65 Jahre - Eiserne Hochzeit
  • 70 Jahre - Gnadenhochzeit
  • 75 Jahre - Kronjuwelenhochzeit

werden auf Wunsch im Rahmen eines persönlichen Besuchs durch die Stadt Neuss geehrt. Diese Paare erhalten außerdem eine Urkunde, mit der das besondere Ereignis noch einmal dokumentiert wird.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Bei Ehejubiläen verfügt die Verwaltung in der Regel über die Daten der Eheschließung und nimmt Kontakt zu den Jubelpaaren auf.
  • In einigen Fällen ist sie jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen, weil leider nicht von allen Ehepaaren das Datum der Eheschließung erfasst ist. Sollten Sie also keine Post von der Stadt Neuss erhalten, setzen Sie sich entweder mit dem Personal- und Verwaltungsmanagement oder dem Bürgeramt in Verbindung.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

  • Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch
  • Personalausweis