Altersjubiläen

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Altersjubiläen

  • Bürger und Bürgerinnen, die das 100. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, werden auf Wunsch im Rahmen eines persönlichen Besuchs von der Stadt Neuss geehrt. Dabei wird ein Glückwunschschreiben und eine Blumenschale überreicht.
  • Mit einem schriftlichen Glückwunsch werden alle Bürger und Bürgerinnen geehrt, die das 90. oder 95. Lebensjahr vollenden.
  • Für die Altersehrung braucht kein Antrag gestellt werden. Bei persönlichen Ehrungen wird sich die Stadt mit dem Jubilar/ der Jubilarin bzw. mit den Verwandten in Verbindung setzen, um die Ehrung zu besprechen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Zum 90. und 95. Geburtstag erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch.
  • Ab dem 100. Geburtstag nimmt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter rechtzeitig Kontakt zu Ihnen auf, um die Art und Weise der Glückwunschübermittlung mit Ihnen abzustimmen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Altersjubiläen
  • Bürger und Bürgerinnen, die das 100. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, werden auf Wunsch im Rahmen eines persönlichen Besuchs von der Stadt Neuss geehrt. Dabei wird ein Glückwunschschreiben und eine Blumenschale überreicht.
  • Mit einem schriftlichen Glückwunsch werden alle Bürger und Bürgerinnen geehrt, die das 90. oder 95. Lebensjahr vollenden.
  • Für die Altersehrung braucht kein Antrag gestellt werden. Bei persönlichen Ehrungen wird sich die Stadt mit dem Jubilar/ der Jubilarin bzw. mit den Verwandten in Verbindung setzen, um die Ehrung zu besprechen.
Ehrungen, Jubiläum, Glückwunsch
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Markt 2 41460 Neuss
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Fax 02131 90-2487

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