Untersuchungsberechtigungsschein
Diese Dienstleistung können Sie wahlweise mit aber auch ohne Termin in Anspruch nehmen. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen einen Termin zu vereinbaren.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:
- muss in Neuss mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
- muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
- Die Beantragung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Familienangehörige können den Untersuchungsberechtigungsschein ohne Vollmacht mit dem eigenen Ausweis abholen. Jede andere Person muss eine schriftliche Vollmacht, den eigenen sowie den Ausweis des Vollmachtgebers vorlegen.
- Die Beantragung kann auch schriftlich auf dem Postweg erfolgen.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
Bearbeitungsdauer
- Die Ausstellung erfolgt bei Vorsprache sofort
- Bei Beantragungen auf dem Postweg ca. eine Woche