Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

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Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Hinweis: Die Beantragung können Sie direkt online vornehmen. Sie können die Dienstleistung auch persönlich im Bürgeramt nach vorheriger Terminvereinbarung als auch ohne Termin wahrnehmen.

zur Online-Terminvergabe

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:

  • muss in Neuss mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Den Antrag auf einen Untersuchungsberechtigungsschein können Sie direkt online stellen.
  • Sie können die Beantragung auch persönlich im Bürgeramt vornehmen oder eine andere Person beauftragen.
  • Gesetzliche Vertreter können den Untersuchungsberechtigungsschein ohne Vollmacht mit dem eigenen Ausweis abholen. Jede andere Person muss eine schriftliche Vollmacht, den eigenen sowie den Ausweis des Vollmachtgebers vorlegen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)

Bearbeitungsdauer

  • Die Ausstellung erfolgt bei Vorsprache sofort
  • Bei Online-Beantragung erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein innerhalb von 3-4 Werktagen.

Weiterführende Informationen

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Hinweis: Die Beantragung können Sie direkt online vornehmen. Sie können die Dienstleistung auch persönlich im Bürgeramt nach vorheriger Terminvereinbarung als auch ohne Termin wahrnehmen.

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