Lärmbelästigung melden
Schall ist ein physikalisches Phänomen, das sich technisch erfassen und beurteilen läßt. Das Lärmempfinden ist dagegen sehr subjektiv. Menschen beurteilen verschiedene Schalleinwirkungen, auch unabhängig von ihrer Situation und Verfassung, unterschiedlich.
Für die unterschiedlichen Lärmarten stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner zur Verfügung:
- Bei Fragen zum Verkehrslärm von Straßen und Schienenstrecken sowie allgemeinen Lärmfragen hilft das Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima der Stadt Neuss
- Industrie- und Gewerbelärm können Sie beim Umweltamt des Rhein-Kreis Neuss oder beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima der Stadt Neuss melden.
- Auskünfte zu Baustellenlärm können Sie beim Umweltamt des Rhein Kreis Neuss einholen.
- Bei Lärmbelästigungen durch Maschinen (z.B. Laubbläser, Laubsammler, Kreissägen, Grastrimmer, Freischneider etc.) wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt Neuss
- Bei zivilem Fluglärm kann die Bezirksregierung Düsseldorf, Telefon 0211-475-3201 Auskunft geben.
- Bei Fluglärm durch Militärmaschinen ist das Luftwaffenamt Köln-Porz, Telefon 0800-862073 anzusprechen.
- Bei Nachbarschafts- und Gaststättenlärm können Sie das Ordnungsamt der Stadt Neuss kontaktieren.
Gebühren
Für Auskünfte können bei hohem Aufwand Gebühren gemäß Umweltinformationsgesetz NRW anfallen.
Benötigte Unterlagen
- Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
- Eine telefonische Beantragung ist möglich.