Lärmbelästigung melden

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

Lärmbelästigung melden

Schall ist ein physikalisches Phänomen, das sich technisch erfassen und beurteilen läßt. Das Lärmempfinden ist dagegen sehr subjektiv. Menschen beurteilen verschiedene Schalleinwirkungen, auch unabhängig von ihrer Situation und Verfassung, unterschiedlich.

Für die unterschiedlichen Lärmarten stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner zur Verfügung:

Gebühren

Für Auskünfte können bei hohem Aufwand Gebühren gemäß Umweltinformationsgesetz NRW anfallen.

Benötigte Unterlagen

  • Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
  • Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Weiterführende Informationen