Lärmbelästigung melden

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Lärmbelästigung melden

Schall ist ein physikalisches Phänomen, das sich technisch erfassen und beurteilen läßt. Das Lärmempfinden ist dagegen sehr subjektiv. Menschen beurteilen verschiedene Schalleinwirkungen, auch unabhängig von ihrer Situation und Verfassung, unterschiedlich.

Für die unterschiedlichen Lärmarten stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner zur Verfügung:

Gebühren

Für Auskünfte können bei hohem Aufwand Gebühren gemäß Umweltinformationsgesetz NRW anfallen.

Benötigte Unterlagen

  • Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
  • Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Weiterführende Informationen

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Schall ist ein physikalisches Phänomen, das sich technisch erfassen und beurteilen läßt. Das Lärmempfinden ist dagegen sehr subjektiv. Menschen beurteilen verschiedene Schalleinwirkungen, auch unabhängig von ihrer Situation und Verfassung, unterschiedlich.

Für die unterschiedlichen Lärmarten stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
  • Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Für Auskünfte können bei hohem Aufwand Gebühren gemäß Umweltinformationsgesetz NRW anfallen.

Ruhestörung, Belästigung durch Lärm, Lärmempfinden, Schall, Lärmarten
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss
Sachgebiet Umwelt
Bergheimer Str. 67 a 41460 Neuss
Rhein-Kreis Neuss
Oberstraße 91 41460 Neuss
Telefon 02131 928-0
Fax 02131 928-1198