Kanalanschlussbeiträge

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Kanalanschlussbeiträge

Das Kanalnetz dient unter anderem auch der Entwässerung von Grundstücken. Hierfür wird ebenfalls ein Beitrag grundstücksbezogen erhoben. Ein Kanalanschlussbeitrag in NRW ist eine einmalige Kommunalabgabe, die von Grundstückseigentümern zu entrichten ist, um die Kosten für den möglichen Anschluss ihres Grundstücks an die öffentliche Kanalisation zu decken. Diese Beiträge sind in § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW geregelt.

Beitragspflicht:

Grundstückseigentümer sind grundsätzlich beitragspflichtig, sobald ihr Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann.

Berechnung:

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Satzung der Stadt Neuss