Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge in NRW sind Kosten, die Grundstückseigentümer an die Gemeinde zahlen müssen, um die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen wie Straßen, Wege und Plätze zu finanzieren, die ihr Grundstück erschließen. Diese Beiträge sind eine Gegenleistung für die Bereitstellung der Infrastruktur, die das Grundstück baulich nutzbar macht.
Was wird erschlossen?
Die Erschließung umfasst die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Wer zahlt?
Grundstückeigentümer und Erbbauberechtigte, deren Grundstücke durch diese Anlagen erschlossen werden, sind beitragspflichtig.
Wie wird berechnet?
Die Höhe des Beitrags wird anhand der Grundstücksfläche berechnet. Die Gemeinden legen in ihren Satzungen die genauen Berechnungsgrundlagen fest.