Hausauskunft beantragen

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Hausauskunft beantragen

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können Auskunft darüber erhalten, wer in ihrer Immobilie gemeldet ist, sofern dadurch die Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie (Haus, Wohnung)

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Den Antrag auf Auskunft können Sie direkt online stellen.
  • Die Auskunft kann auch im Bürgeramt unter Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) erteilt werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. 

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

  • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) bei persönlicher Vorsprache.
  • Sie benötigen einen Nachweis, aus dem hervorgeht wer der Eigentümer der Immobilie ist.
    (Kopie Grundbuchauszug oder den aktuellen Steuer- oder Abgabenbescheid bzw. bei mehreren Wohnungseigentümern den Verwaltungsvertrag)

Bearbeitungsdauer

  • Bei Online-Beantragung erhalten Sie die Auskunft innerhalb von 3-4 Werktagen per Post.
  • Bei persönlicher Vorsprache wird die Bescheinigung sofort ausgestellt.