Betreuungsverfügung

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

Betreuungsverfügung

Wenn Sie Sorge haben, dass Ihnen trotz der Vorsorgevollmacht ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt wird, weil Sie in der Vorsorgevollmacht vergessen haben, für bestimmte Angelegenheiten eine Regelung zu treffen, empfehlen wir Ihnen durch die Betreuungsverfügung die Person zu bestimmen, die für Sie zum Betreuer bestellt werden soll. Diese Person kann durchaus auch die Vertrauensperson aus der Vorsorgevollmacht sein und bereits in der Vorsorgevollmacht bestimmt worden sein. Mit der Betreuungsverfügung können Sie ausdrücklich auch Menschen ausschließen, die auf gar keinen Fall zu Ihrem Betreuer bestellt werden sollen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Neuss
  • Volljährigkeit

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Der/die Vollmachtgeber/in muss persönlich vorsprechen
  • Auf Wunsch werden auch Hausbesuche durchgeführt
  • Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 10,00 EUR je Beglaubigung
  • Die Gebühr kann vor Ort bar bezahlt werden

Befreiungen:

  • Ja (Empfänger*innen von ALG II Leistungen und Grundsicherung)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Die Betreuungsverfügung (bitte noch nicht unterschreiben!!)

Bearbeitungsdauer

  • Vor Ort 30 - 45 Minuten

Rechtsgrundlage

  • § 5 Abs. 1 BtOG
  • § 7 Abs. 1 BtOG

Weiterführende Informationen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Betreuungsverfügung

Wenn Sie Sorge haben, dass Ihnen trotz der Vorsorgevollmacht ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt wird, weil Sie in der Vorsorgevollmacht vergessen haben, für bestimmte Angelegenheiten eine Regelung zu treffen, empfehlen wir Ihnen durch die Betreuungsverfügung die Person zu bestimmen, die für Sie zum Betreuer bestellt werden soll. Diese Person kann durchaus auch die Vertrauensperson aus der Vorsorgevollmacht sein und bereits in der Vorsorgevollmacht bestimmt worden sein. Mit der Betreuungsverfügung können Sie ausdrücklich auch Menschen ausschließen, die auf gar keinen Fall zu Ihrem Betreuer bestellt werden sollen.

  • Personalausweis
  • Die Betreuungsverfügung (bitte noch nicht unterschreiben!!)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

  • Die Gebühr beträgt 10,00 EUR je Beglaubigung
  • Die Gebühr kann vor Ort bar bezahlt werden

Befreiungen:

  • Ja (Empfänger*innen von ALG II Leistungen und Grundsicherung)
Betreuung, Vorsorge, Vertreter, Pflege, Verfügung
Betreuungsbehörde
Promenadenstr. 43-45 41460 Neuss

Frau

Beyers

Sachbearbeitung

3.320

02131 90-5057

Herr

Hauth

Sachbearbeitung

3.318

02131 90-5136

Herr

Giessmann

Abteilungsleitung

3.326

02131 90-5162