Betreuungsverfügung
Wenn Sie Sorge haben, dass Ihnen trotz der Vorsorgevollmacht ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt wird, weil Sie in der Vorsorgevollmacht vergessen haben, für bestimmte Angelegenheiten eine Regelung zu treffen, empfehlen wir Ihnen durch die Betreuungsverfügung die Person zu bestimmen, die für Sie zum Betreuer bestellt werden soll. Diese Person kann durchaus auch die Vertrauensperson aus der Vorsorgevollmacht sein und bereits in der Vorsorgevollmacht bestimmt worden sein. Mit der Betreuungsverfügung können Sie ausdrücklich auch Menschen ausschließen, die auf gar keinen Fall zu Ihrem Betreuer bestellt werden sollen.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Neuss
- Volljährigkeit
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Der/die Vollmachtgeber/in muss persönlich vorsprechen
- Auf Wunsch werden auch Hausbesuche durchgeführt
- Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 10,00 EUR je Beglaubigung
- Die Gebühr kann vor Ort bar bezahlt werden
Befreiungen:
- Ja (Empfänger*innen von ALG II Leistungen und Grundsicherung)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Die Betreuungsverfügung (bitte noch nicht unterschreiben!!)
Bearbeitungsdauer
- Vor Ort 30 - 45 Minuten
Rechtsgrundlage
- § 5 Abs. 1 BtOG
- § 7 Abs. 1 BtOG