Hausauskunft beantragen

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Hausauskunft beantragen

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können Auskunft darüber erhalten, wer in ihrer Immobilie gemeldet ist, sofern dadurch die Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie (Haus, Wohnung)

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Den Antrag auf Auskunft können Sie direkt online stellen.
  • Die Auskunft kann auch im Bürgeramt unter Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) erteilt werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. 

Benötigte Unterlagen

  • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) bei persönlicher Vorsprache.
  • Sie benötigen einen Nachweis, aus dem hervorgeht wer der Eigentümer der Immobilie ist.
    (Kopie Grundbuchauszug oder den aktuellen Steuer- oder Abgabenbescheid bzw. bei mehreren Wohnungseigentümern den Verwaltungsvertrag)

Bearbeitungsdauer

  • Bei Online-Beantragung erhalten Sie die Auskunft innerhalb von 3-4 Werktagen per Post.
  • Bei persönlicher Vorsprache wird die Bescheinigung sofort ausgestellt.