Hausauskunft beantragen
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können Auskunft darüber erhalten, wer in ihrer Immobilie gemeldet ist, sofern dadurch die Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie (Haus, Wohnung)
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Den Antrag auf Auskunft können Sie direkt online stellen.
- Die Auskunft kann auch im Bürgeramt unter Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) erteilt werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) bei persönlicher Vorsprache.
- Sie benötigen einen Nachweis, aus dem hervorgeht wer der Eigentümer der Immobilie ist.
(Kopie Grundbuchauszug oder den aktuellen Steuer- oder Abgabenbescheid bzw. bei mehreren Wohnungseigentümern den Verwaltungsvertrag)
Bearbeitungsdauer
- Bei Online-Beantragung erhalten Sie die Auskunft innerhalb von 3-4 Werktagen per Post.
- Bei persönlicher Vorsprache wird die Bescheinigung sofort ausgestellt.