Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ob und in welcher Höhe Sie Leistungen erhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Ihr Aufenthaltsstatus
  • die Anzahl der hilfebedürftigen Personen in Ihrem Haushalt
  • Ihre Einkommens- und Vermögenssituation sowie die Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen zusammenleben

Wenn Sie Leistungen zum ersten Mal beantragen, ist ein persönlicher Termin erforderlich. Es kann hilfreich sein, eine Vertrauensperson mitzubringen, zum Beispiel eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Die Leistung kann formlos beantragt werden.
  • Eine Antragstellung per Telefon ist nicht möglich.

Gebühren

Diese Dienstleistung ist kostenfrei.

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:

  • Ausweispapiere (zum Beispiel Pass, Aufenthaltsgestattung oder Duldung)
  • Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber: die Zuweisungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg
  • Meldenachweis
  • Mietvertrag sowie einen Nachweis über die aktuelle Miete
  • die letzte Heizkostenabrechnung
  • den aktuellen Wohngeldbescheid
  • vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate, Rentenbescheide, Bescheide der Agentur für Arbeit, Kindergeldbescheid oder Nachweise über Unterhaltszahlungen)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Fahrzeugpapiere, Sparbücher oder Lebensversicherungen)
  • Nachweise zu Unterhaltsvereinbarungen. Falls Sie sich in einer Scheidung befinden, benötigen wir außerdem Unterlagen zum aktuellen Stand des Scheidungs- und Unterhaltsverfahrens, zum Beispiel eine Bescheinigung der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts, ein Scheidungsurteil oder einen Ehevertrag.
  • Nachweise über Versicherungsbeiträge

Wenn weitere Personen mit Ihnen im Haushalt leben, müssen auch deren Einkommen und Vermögen nachgewiesen werden.

 

Hinweise und Besonderheiten

Wichtig: Beim ersten Antrag auf laufende Leistungen ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Es kann hilfreich sein, eine Vertrauensperson mitzubringen, zum Beispiel eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher. Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache telefonisch einen Termin.

Rechtsgrundlage

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

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