Ersatzbescheinigung für den Ausweis nach dem Bundesvertriebenengesetz

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Ersatzbescheinigung für den Ausweis nach dem Bundesvertriebenengesetz

Ein Ausweis nach dem Bundesvertriebenengesetz ist ein offizielles Dokument, das Ihren Status als Vertriebene oder Vertriebener, Flüchtling oder Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler bestätigt. Wenn Sie diesen Ausweis  verloren haben, können Sie eine Ersatzbescheinigung beantragen. Die Ersatzbescheinigung ersetzt Ihren verlorenen Ausweis vollständig und gilt weiterhin als offizieller Nachweis gegenüber Behörden und anderen Stellen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren gültigen Ausweis oder Ihre Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes verloren
  • Ihr Ausweis oder Ihre Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes wurde in Neuss ausgestellt

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie melden den Verlust Ihres Ausweises nach dem Bundesvertriebenengesetz formlos per Mail an integration@stadt.neuss.de  und beantragen die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
  • Ihre Meldung wird aufgenommen und die Ausstellung der Ersatzbescheinigung geprüft
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Ersatzbescheinigung

Gebühren

Keine

Benötigte Unterlagen

  • Kopie oder Foto des Personalausweises
  • Falls vorhanden: Kopie des Registrierscheins 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann zwischen 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

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