Briefwahl

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

Briefwahl

Die Briefwahl bietet allen Wahlberechtigten die Möglichkeit, bereits vor dem Wahlsonntag ihre Stimme abzugeben. Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 können persönlich, schriftlich oder online beantragt werden.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025).

Voraussetzungen

  • Sie sind für die entsprechende Wahl wahlberechtigt.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Wahlberechtigte können bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und dort auch sofort wählen. Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre*seine persönlichen Unterlagen. Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
  • Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden. Hierzu kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt oder eine E-Mail an wahlamt@stadt.neuss.de gesendet werden. Die Unterlagen werden dann an die gewünschte Adresse gesandt, wobei selbstverständlich auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden können. Besonders zu beachten sind in diesem Fall die Postlaufzeiten. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Geburtsdatum und
    • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort).
  • Die Briefwahlunterlagen können auch elektronisch beantragt werden. Hierfür kann entweder der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder das oben verlinkte Online-Formular genutzt werden. Der Online-Antrag ist möglich bis 19.02.2025, 18.00 Uhr.
  • Wenn Wahlberechtigte plötzlich erkranken sollten, können die Unterlagen noch am 23.02.2025 bis 15.00 Uhr beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18.00 Uhr dem Wahlamt vorliegen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Hinweise und Besonderheiten

Sie erhalten nach erfolgreicher Beantragung der Briefwahl

  • einen hellroten Briefwahlumschlag, der mit dem Wahlschein verbunden ist,
  • ein Merkblatt zur Briefwahl,
  • einen weißen Stimmzettelumschlag und
  • den Stimmzettel.

1. Schritt:

Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie das vorgesehene Feld für den Wahlvorschlag Ihrer Wahl an und falten den Stimmzettel zusammen.

2. Schritt:

Dann stecken Sie den zusammengefalteten Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag und verschließen diesen fest.

3. Schritt:

Anschließend trennen Sie den Wahlschein von dem roten Briefwahlumschlag ab, tragen an der vorgesehenen Stelle das Datum ein und unterschreiben den Wahlschein eigenhändig und persönlich.

4. Schritt:

Stecken Sie sowohl den Wahlschein als auch den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag in den roten Briefwahlumschlag und verschließen Sie diesen ebenfalls fest.

5. Schritt:

Wählen Sie zu Hause, können Sie anschließend den Wahlbrief entgeltfrei per Post an das Wahlamt schicken, im Wahlamt abgeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.