Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

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Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Die Bescheinigung in Steuersachen informiert über das Steuerverhalten einer Person oder Firma. Sie wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, zum Beispiel bei der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, zur Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit oder für die Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung. Sie erhalten die Bescheinigung, wenn Sie keine Steuerschulden bei der Stadt Neuss haben.

Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie die Bescheinigung dann per Post.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Neuss zuständig sein muss. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Neuss haben. Falls der Antrag für eine Firma gestellt wird, muss diese Ihren Sitz in Neuss haben. Falls dies nicht der Fall sein sollte und Sie trotzdem eine Bescheinigung aus Neuss benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung (steueramt@stadt.neuss.de). 

Bei persönlicher Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorher unter steueramt@stadt.neuss.de einen Termin.

Für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Voraussetzungen

  • Das Gewerbe muss einen Sitz in Neuss haben.
  • Geschäftsführer*Innen müssen in den letzten 5 Jahren (einmal) in Neuss gemeldet gewesen sein.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Den Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie direkt online stellen.
  • Sollten Sie für mehrere Personen eine Bescheinigung benötigen, müssen Sie den Onlinedienst mehrfach durchlaufen.
  • Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie die Bescheinigung per Post zugesandt.

Gebühren

10,00 Euro pro Unbedenklichkeitsbescheinigung

Im Online-Portal können folgende Bezahlmöglichkeiten genutzt werden:

Online-Zahlungsmöglichkeiten: Giropay, Lastschrift, Paypal

Benötigte Unterlagen

Bei der Nutzung des Online-Verfahrens

  • Zur Identifizierung ist eine Kopie oder ein Foto eines Ausweisdokumentes (z.B. Personalausweis) erforderlich. Bitte erzeugen Sie diese Datei bevor Sie den Online-Dienst aufrufen.  

Fristen

Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt ein Jahr.