Neuss-Pass beantragen

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Neuss-Pass beantragen

Mit dem Neuss-Pass erhalten Neusser Einwohnerinnen und Einwohner Vergünstigungen bei einigen städtischen und stadtnahen Einrichtungen. Der Neuss-Pass wird nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zugeschickt und hat eine Gültigkeit für ein Jahr nach Ausstellung.

Mit dem Neuss-Pass erhalten Sie folgende Vergünstigungen:

Kulturamt - Oberstr. 17, 41460 Neuss
Ermäßigung von 30% auf die privatrechtlichen Eintrittspreise zu den Veranstaltungen Shakespeare Festival, Internationale Tanzwochen Neuss, ZeughausKonzerte,Veranstaltungen aus den Reihen „Junge Bühne“ und „Blue in Green“ sowie Konzerte der Deutschen Kammerakademie Neuss am Rhein e.V.

Kulturforum „Alte Post“ - Neustr. 23, 41460 Neuss
30% Ermäßigung auf Entgelte für Lehrveranstaltungen der Schule für Kunst und Theater

Musikschule - RomaNEum, Brückstr. 1, 41460 Neuss
50% auf die gesamte zu entrichtende Teilnahme- und Instrumentengebühr

Neusser Bäder
30 % Rabatt auf den Eintrittspreis im:

  • Südbad - Jakob-Koch-Straße 1 (ehem. Carl-Diem-Straße), 41466 Neuss
  • Nordbad - Neusser Weyhe 14-16, 41462 Neuss
  • Stadtbad - Niederwallstraße 3, 41460 Neuss

Stadtbibliothek
Ermäßigung von 7 € für die Benutzung der Stadtbibliothek für ein Jahr

Volkshochschule
Ermäßigung von 30% auf die Teilnahmeentgelte

Amt für Verkehrsangelegenheiten - Rheinstr. 18, 41460 Neuss

25 % Gebührenermäßigung auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises

Voraussetzungen

Den Neuss-Pass kann man erhalten, wenn man seinen Hauptwohnsitz in Neuss hat und zu einem der folgenden Personenkreise gehört:

  • Empfänger*in laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Bezieher*in laufender Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
  • Empfänger*in laufender Leistungen der  Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
  • Bezieher*in laufender Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeldempfänger
  • Empfänger von Kinderzuschlag seitens der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
  • Bezieher*in laufender Leistungen nach §27a Bundesversorgungsgesetz
  • Heimbewohner*in, die laufende Leistungen nach §27b SGB XII erhalten oder es wird Pflegewohngeld gezahlt
  • Selbstzahler*in in einem Alten- oder Pflegeheim
  • Empfänger laufender Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Kinder und Jugendliche, die laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • die Beantragung kann hier online erfolgen
  • die Beantragung kann per Brief oder persönlich vor Ort erfolgen (Antragsvorausaussetzungen beachten)
  • die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Bei der Online-Beantragung:

  • Kopie des Bewilligungsbescheides für eine der aufgeführten Leistungen
    (siehe Voraussetzungen oben)
    WICHTIG: Der Bescheid muss mindestens noch zwei Monate gültig sein.

Bei der Antragstellung per Brief:

  • Unterschriebener Antrag auf Ausstellung des Neuss-Passes (siehe Download)
  • Kopie des Bewilligungsbescheides für eine der aufgeführten Leistungen
    (siehe Voraussetzungen oben)
    WICHTIG: Der Bescheid muss mindestens noch zwei Monate gültig sein.

Bearbeitungsdauer

  • Bei Online-Beantragung oder persönlicher Vorsprache erfolgt der Versand des Neuss-Passes per Post innerhalb von wenigen Werktagen

Rechtsgrundlage

Beschluss des Rates der Stadt Neuss vom 27.09.2019

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