Neuss-Pass beantragen
Mit dem Neuss-Pass erhalten Neusser Einwohnerinnen und Einwohner Vergünstigungen bei einigen städtischen und stadtnahen Einrichtungen. Der Neuss-Pass wird nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zugeschickt und hat eine Gültigkeit für ein Jahr nach Ausstellung.
Mit dem Neuss-Pass erhalten Sie folgende Vergünstigungen:
Kulturamt - Oberstr. 17, 41460 Neuss
Ermäßigung von 30% auf die privatrechtlichen Eintrittspreise zu den Veranstaltungen Shakespeare-Festival, Internationale Tanzwochen, Zeughauskonzerte, Konzerte der Deutschen Kammerakademie Neuss am Rhein e.V., Acoustic Concerts, Kultur für Kinder und Wundertüte
Kulturforum „Alte Post“ - Neustr. 23, 41460 Neuss
30% Ermäßigung auf Entgelte für Lehrveranstaltungen der Schule für Kunst und Theater
Musikschule - RomaNEum, Brückstr. 1, 41460 Neuss
50% auf die gesamte zu entrichtende Teilnahme- und Instrumentengebühr
Neusser Bäder
30 % Rabatt auf den Eintrittspreis im:
- Südbad - Jakob-Koch-Straße 1 (ehem. Carl-Diem-Straße), 41466 Neuss
- Nordbad - Neusser Weyhe 14-16, 41462 Neuss
- Stadtbad - Niederwallstraße 3, 41460 Neuss
Stadtbibliothek
Ermäßigung von 7 € für die Benutzung der Stadtbibliothek für ein Jahr
Volkshochschule
Ermäßigung von 30% auf die Teilnahmeentgelte
Amt für Verkehrsangelegenheiten - Rheinstr. 18, 41460 Neuss
25 % Gebührenermäßigung auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
Voraussetzungen
Den Neuss-Pass kann man erhalten, wenn man seinen Hauptwohnsitz in Neuss hat und zu einem der folgenden Personenkreise gehört:
- Empfänger von Bürgergeld sowie die in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigten Personen
- Bezieher*in laufender Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
- Empfänger*in laufender Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
- Bezieher*in laufender Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeldempfänger
- Empfänger von Kinderzuschlag seitens der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
- Bezieher*in laufender Leistungen nach §27a Bundesversorgungsgesetz
- Heimbewohner*in, die laufende Leistungen nach §27b SGB XII erhalten oder es wird Pflegewohngeld gezahlt
- Selbstzahler*in in einem Alten- oder Pflegeheim
- Empfänger laufender Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Kinder und Jugendliche, die laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- die Beantragung kann hier online erfolgen
- die Beantragung kann per Brief oder persönlich vor Ort erfolgen (Antragsvorausaussetzungen beachten)
- die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Bei der Online-Beantragung:
- Kopie des Bewilligungsbescheides für eine der aufgeführten Leistungen
(siehe Voraussetzungen oben)
WICHTIG: Der Bescheid muss mindestens noch zwei Monate gültig sein.
Bei der Antragstellung per Brief:
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung des Neuss-Passes (siehe Download)
- Kopie des Bewilligungsbescheides für eine der aufgeführten Leistungen
(siehe Voraussetzungen oben)
WICHTIG: Der Bescheid muss mindestens noch zwei Monate gültig sein.
Bearbeitungsdauer
- Bei Online-Beantragung erfolgt der Versand des Neuss-Passes per Post innerhalb von wenigen Werktagen
- Bei schriftlicher Beantragung etwa 1 Woche
- Bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort
Rechtsgrundlage
Beschluss des Rates der Stadt Neuss vom 27.09.2019