Nutzungserlaubnisse für öffentliche Grünflächen

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Nutzungserlaubnisse für öffentliche Grünflächen

In der Gartenordnung der Stadt Neuss ist die (erlaubnispflichtige) Sondernutzung der öffentlichen (Grün-)Anlagen - über die jeweilige Zweckbestimmung bzw. den Gemeingebrauch hinaus - geregelt. Die Erlaubnis wird auf Antrag im Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima erteilt.

 

Nutzungserlaubnisse für öffentliche Grünflächen

In der Gartenordnung der Stadt Neuss ist die (erlaubnispflichtige) Sondernutzung der öffentlichen (Grün-)Anlagen - über die jeweilige Zweckbestimmung bzw. den Gemeingebrauch hinaus - geregelt. Die Erlaubnis wird auf Antrag im Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima erteilt.

 

Sondernutzung, Erlaubnis, öffentliche Grünanlagen, Nutzung, Gartenordnung
Sachgebiet Regiepflege I
Bergheimer Str. 67 a 41460 Neuss