Nutzungserlaubnisse für öffentliche Grünflächen
In der Gartenordnung der Stadt Neuss ist die (erlaubnispflichtige) Sondernutzung der öffentlichen (Grün-)Anlagen - über die jeweilige Zweckbestimmung bzw. den Gemeingebrauch hinaus - geregelt. Die Erlaubnis wird auf Antrag im Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima erteilt.