Arten- und Biotopschutz, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Stadt führt ein Ersatzflächenkataster, in dem ökolgische Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffsvorhaben im Sinne des BNaTSchG und LNatSchG erfasst sind, einschl. der Planung und Durchführung von Biotoppflegemaßnahmen.