Straßenrechtliche Maßnahmen - Besondere Nutzungen einer öffentlichen Straße
Das Straßennetz innerhalb des Stadtgebietes bildet die Hauptlebensadern der Stadt ab. Neben der Funktion einer Straße als banale Wegeverbindung zwischen von A und B, spielt sich auch das urbane Leben vom Flanieren und Einkaufen in Fußgängerzonen bis hin zum Spielen auf Spielstraßen und vieles mehr im öffentlichen Straßenraum ab. Neben den Fahrbahnen gehören auch Geh- und Radwege sowie Plätze zum Begriff „Straße“.
Zur Abgrenzung von Privatstraßen, Wegeverbindungen in öffentlichen Grünanlagen und Wirtschaftswegen für die Landwirtschaft muss der Rechtscharakter einer Straße festgelegt werden.
Was macht eine öffentliche Straße aus?
Damit eine Straße zu einer öffentlichen Straße wird, muss Sie der Nutzung durch die Öffentlichkeit (sogenannter Gemeingebrauch) zugeordnet werden.
Dies erfolgt durch einen formalen Akt, der als Widmung bezeichnet wird. Hierzu wird eine sogenannte Allgemeinverfügung durch das Bauverwaltungsamt amtlich bekanntgemacht und die Straße der Nutzung durch die Öffentlichkeit zugewiesen.
Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte, die nicht an einen konkreten Adressaten gerichtet sind, sondern für die Allgemeinheit gelten. Ein typisches Beispiel für Allgemeinverfügungen sind Verkehrszeichen.
Die Widmung erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes NRW.
In Einzelfällen ist es auch möglich, die Widmung einer Straße ganz oder teilweise aufzuheben (Einziehung, Teileinziehung). Dies kann zum Beispiel aufgrund von städtebaulich erforderlichen Baumaßnahmen erfolgen und wird ebenfalls durch eine amtlich bekanntgemachte Allgemeinverfügung bekanntgemacht.
Wie kommt eine Straße an ihren Namen?
Auch für Straßen gilt: „Jedes Ding braucht einen Namen“.
Der Kulturausschuss der Stadt Neuss benennt Straßen innerhalb des Stadtgebietes aufgrund von Kriterien, die die Politik festlegt. Die so vergebenen Namen werden durch eine amtliche Bekanntmachung durch das Bauverwaltungsamt veröffentlicht.
Besondere Nutzungen einer öffentlichen Straße
Für dauerhafte Nutzungen der öffentlichen Straße ist es erforderlich, mit dem Bauverwaltungsamt einen sogenannten Gestattungsvertrag abzuschließen. Dieser kann das Recht einräumen, im gewidmeten Straßenraum dauerhaft Flächen zu nutzen. Allerdings ist dies nur möglich, solange der Gemeinbrauch der Allgemeinheit nicht eingeschränkt wird.
Beispiele für Nutzungen durch Gestattungsverträge sind:
- Wärmeverbundsysteme zur Wärmedämmung von Fassaden die unmittelbar an die öffentliche Straße grenzen du in diese hineinreichen.
- Öffentliche Ladesäulen
- Baugrubenverbau, wenn bei grenzständigen Baugruben zur Sicherung der öffentlichen Straße Einbauten (Zuganker) erforderlich werden.
Gestattungsverträge sind nicht immer möglich und sehr individuell. Kommen Sie daher auf uns zu. Ihre zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.
Weiterführende Informationen
Oftmals ist eine zeitlich begrenzte Nutzung einer öffentlichen Straße, z. B. zur Aufstellung eines Baugerüstes, Infoständen oder für gewerbliche Zwecke (Verkaufsstände, Außengastronomie) erforderlich. Hierzu bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Raum.