Straßenrechtliche Maßnahmen

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Straßenrechtliche Maßnahmen

  • Bekanntmachung von Straßenbenennungen
  • Widmung, (Teil-) Einziehung und Umstufung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Gestattungsverträge für die Nutzung öffentlicher Flächen

Das Straßennetz innerhalb des Stadtgebietes bildet die Hauptlebensadern der Stadt ab. Neben der Funktion einer Straße als Wegeverbindung zwischen A und B, spielt sich auch das urbane Leben vom Flanieren und Einkaufen in Fußgängerzonen bis hin zum Spielen auf Spielstraßen im öffentlichen Straßenraum ab. Neben den Fahrbahnen gehören auch Geh- und Radwege zum Begriff „Straße“.

Zur Abgrenzung von Privatstraßen, Wegeverbindungen in öffentlichen Grünanlagen und Wirtschaftswegen für die Landwirtschaft muss der Rechtscharakter einer Straße festgelegt werden.

Was macht eine öffentliche Straße aus?

Damit eine Straße zu einer öffentlichen Straße wird, muss sie der Nutzung durch die Öffentlichkeit (sogenannter Gemeingebrauch) zugeordnet werden. 

Dies erfolgt durch einen formalen Akt, der als Widmung bezeichnet wird. Hierzu wird eine sogenannte Allgemeinverfügung durch das Bauverwaltungsamt amtlich bekanntgemacht und die Straße der Nutzung durch die Öffentlichkeit zugewiesen.

Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte, die nicht an einen konkreten Adressaten gerichtet sind, sondern für die Allgemeinheit gelten. Ein typisches Beispiel für Allgemeinverfügungen sind Verkehrszeichen.

Die Widmung erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes NRW.

In Einzelfällen ist es auch möglich, die Widmung einer Straße ganz oder teilweise aufzuheben (Einziehung, Teileinziehung). Dies kann zum Beispiel aufgrund von städtebaulich erforderlichen Baumaßnahmen erfolgen und wird ebenfalls durch eine amtlich bekanntgemachte Allgemeinverfügung bekanntgemacht.

Wie kommt eine Straße an ihren Namen?

Auch für Straßen gilt: „Jedes Ding braucht einen Namen“.

Der Kulturausschuss der Stadt Neuss benennt Straßen innerhalb des Stadtgebietes aufgrund von Kriterien, die die Politik festlegt. Die so vergebenen Namen werden durch eine amtliche Bekanntmachung durch das Bauverwaltungsamt veröffentlicht.