Grabnutzungsrechte

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Grabnutzungsrechte

Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach der Friedhofssatzung erworben werden.

Nach jeweils gültiger Friedhofsgebührensatzung Nutzungsrecht, Grab, Friedhof https://serviceportal-neuss.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26161/show
Städtische Friedhöfe Neuss
Rheydter Str. 191 41464 Neuss
Telefon 02131 66-2230
Fax 02131 66-22319