Gewerbe anmelden

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Gewerbe anmelden

Sie wollen einen Gewerbebetrieb gründen, eine Filiale in Neuss errichten oder Ihren Gewerbebetrieb von einer anderen Stadt nach Neuss verlegen?
Dann müssen Sie ihr Gewerbe anmelden.

Die Anzeigepflicht besteht ab Beginn des Gewerbebetriebes. Bei den folgenden Tätigkeiten muss eine Gewerbeanzeige erstattet werden:

  • Neuerrichtung eines Gewerbes oder Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person, beispielsweise als Käuferin oder Käufer, Pächterin oder Pächter, Erbin oder Erbe usw.
  • Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, beispielsweise eines Verkaufsbüros oder eines Auslieferungslagers
  • Verlegung eines Gewerbebetriebes an einen neuen Betriebssitz und damit Änderung der zuständigen kommunalen Gewerbebehörde
  • Eintritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform, beispielsweise vom Einzelunternehmen zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Umwandlung nach Umwandlungsgesetz (UmwG), beispielsweise durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Die Ausstellung einer Gewerbeanzeige kann online oder persönlich vor Ort erfolgen.

  • Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
    Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen im Anschluss die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
  • Online über das Serviceportal der Stadt Neuss
    Bei Nutzung der Online-Gewerbeanzeige über das Serviceportal der Stadt Neuss erfolgt die Bearbeitung spätestens nach drei Werktagen. Die Gewerbeanmeldung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.
  • Persönlich nach vorheriger Online-Terminvergabe
    Die Gewerbeanzeige kann unter Vorlage eines Lichtbildausweises grundsätzlich sofort mitgenommen werden.

Gebühren

  • Natürliche Person: 26 € 
  • Juristische Person mit einem Vertretungsberechtigten: 33 €, jeder weitere Vertreter 13 €
  • Die Gebühren können vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
  • Bei schriftlichem Antrag kann Ihnen eine Rechnung ausgestellt werden.

Benötigte Unterlagen

Bei Anmeldung einer natürlichen Person
  • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
  • Mietvertrag
    (nur erforderlich, wenn Betriebsadresse von der Wohnanschrift abweicht und Gewerbetreibende*r nicht in Neuss wohnhaft ist)
  • Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
    (nur bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben)
  • Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
    (nur bei erlaubnispflichtigem Gewerbe wie z.B. Gaststätten, Spielhallen, Maklerangelegenheiten usw.)

Bei Anmeldung einer juristischen Person
  • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
  • Mietvertrag
    (nur erforderlich, wenn Betriebsadresse von der Wohnanschrift abweicht und Gewerbetreibende*r nicht in Neuss wohnhaft ist)
  • Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
    (nur bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben)
  • Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
    (nur bei erlaubnispflichtigem Gewerbe wie z.B. Gaststätten, Spielhallen, Maklerangelegenheiten usw.)
  • Handelsregisterauszug
    (Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges. Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages.)

Bearbeitungsdauer

  • Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
  • Bei Nutzung des Onlineformulars über das Serviceportal der Stadt Neuss erhalten Sie die Gewerbemeldung innerhalb einer Woche.
  • Bei persönlicher Vorsprache nach Terminvereinbarung können Sie die Gewerbemeldung grundsätzlich sofort mitnehmen.

Hinweise und Besonderheiten

Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Gewerbebetriebes, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (seit 01.01.2021 in elektronischer Form) beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Das entsprechende Formular, sowie weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare

Fristen

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.