Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

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Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

Ziel des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) ist es, alleinerziehenden Müttern und Vätern die besondere Lebenssituation durch finanzielle Hilfe zu erleichtern. Unterhaltsvorschuss kann für minderjährige Kinder beantragt werden, die nur mit einem Elternteil zusammenleben und keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält der alleinerziehende Elternteil vom Jugendamt eine monatliche Unterhaltsvorschusszahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle abzüglich des Kindergeldes.

Der unterhaltspflichte Elternteil wird daraufhin in Höhe der ausgezahlten Leistungen in Anspruch genommen und muss die Unterhaltsvorschussleistung entsprechend seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit an den Staat zurückzahlen.

Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind volljährig wird.

 

Sie möchten einen Antrag stellen?

Hier geht es zur Antragstellung:

www.unterhaltsvorschuss-online.de

 

Dort finden Sie auch einen Schnell-Check zu Ihrem Anspruch, Informationen zur Höhe der Zahlungen und Antworten auf häufige Fragen.

 


Weiterführende Informationen

 

Sie haben noch weitere Fragen?

Die Unterhaltsvorschussstelle ist zu erreichen per:

E-Mail:           unterhaltsvorschuss@stadt.neuss.de

Telefon:         02131/90 5377

 

Telefonsprechzeiten:

Mo-Mi:            08:00 – 16:00 Uhr
Do:                 13:00 – 18:00 Uhr
Fr:                  08:00 – 12:30 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

 

Anschrift:

 Jugendamt Neuss
Unterhaltsvorschuss (51.3.2)
Michaelstraße 50
41460 Neuss

 

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

Ziel des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) ist es, alleinerziehenden Müttern und Vätern die besondere Lebenssituation durch finanzielle Hilfe zu erleichtern. Unterhaltsvorschuss kann für minderjährige Kinder beantragt werden, die nur mit einem Elternteil zusammenleben und keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält der alleinerziehende Elternteil vom Jugendamt eine monatliche Unterhaltsvorschusszahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle abzüglich des Kindergeldes.

Der unterhaltspflichte Elternteil wird daraufhin in Höhe der ausgezahlten Leistungen in Anspruch genommen und muss die Unterhaltsvorschussleistung entsprechend seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit an den Staat zurückzahlen.

Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind volljährig wird.

 

Sie möchten einen Antrag stellen?

Hier geht es zur Antragstellung:

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Dort finden Sie auch einen Schnell-Check zu Ihrem Anspruch, Informationen zur Höhe der Zahlungen und Antworten auf häufige Fragen.

 

 

Sie haben noch weitere Fragen?

Die Unterhaltsvorschussstelle ist zu erreichen per:

E-Mail:           unterhaltsvorschuss@stadt.neuss.de

Telefon:         02131/90 5377

 

Telefonsprechzeiten:

Mo-Mi:            08:00 – 16:00 Uhr
Do:                 13:00 – 18:00 Uhr
Fr:                  08:00 – 12:30 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

 

Anschrift:

 Jugendamt Neuss
Unterhaltsvorschuss (51.3.2)
Michaelstraße 50
41460 Neuss

 

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Unterhaltsvorschuss
Michaelstr. 50 41460 Neuss
Telefon 02131 90-5377