Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende beantragen

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Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende beantragen

Finanzielle Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden

Ziel des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) ist es, alleinerziehenden Müttern und Vätern die besondere Lebenssituation durch finanzielle Hilfe zu erleichtern. Unterhaltsvorschuss kann für minderjährige Kinder beantragt werden, die nur mit einem Elternteil zusammenleben und keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält der alleinerziehende Elternteil vom Jugendamt eine monatliche Unterhaltsvorschusszahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle abzüglich des Kindergeldes.

Der unterhaltspflichte Elternteil wird daraufhin in Höhe der ausgezahlten Leistungen in Anspruch genommen und muss die Unterhaltsvorschussleistung entsprechend seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit an den Staat zurückzahlen.

Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind volljährig wird.

Sie möchten einen Antrag stellen?
Nutzen Sie www.unterhaltsvorschuss-online.de.
Dort finden Sie auch einen Schnell-Check zu Ihrem Anspruch, Informationen zur Höhe der Zahlungen und Antworten auf häufige Fragen.

Sie haben noch weitere Fragen?
Das Team der Unterhaltsvorschussstelle und weitere Informationen zur Erreichbarkeit entnehmen Sie hier.
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Voraussetzungen

Um Unterhaltsvorschuss zu bekommen, müssen Sie und Ihr Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auf der Webseite www.unterhaltsvorschuss-online.de können Sie im Rahmen eines „Schnell-Checks“ überprüfen, ob Ihr Kind die Voraussetzungen für eine Beantragung erfüllt.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei der Nutzung des Online-Antrages werden Ihnen die genauen Unterlagen angezeigt. In jedem Fall benötigen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes.

Wenn Sie die Unterlagen nicht im Online-Dienst hochladen wollen oder können, können Sie sie auch nachträglich in Kopie bei der Unterhaltsvorschussstelle einreichen.

Grundsätzlich werden folgende Nachweise benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Nicht-EU-Staatsangehörigkeit: aktuelle Aufenthaltstitel
  • bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben: die letzten drei Einkommensnachweise oder aktueller Jobcenterbescheid
  • bei Kindern, die das 15. Lebensjahr vollendet haben: aktuelle Schulbescheinigung oder Nachweis über Ausbildungseinkommen
  • Falls vorhanden: Nachweis/Kontoauszüge über die letzten Unterhaltszahlungen
  • Falls vorhanden: Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder –beschluss
  • Falls vorhanden: Scheidungsurteil
  • Falls vorhanden: Urkunden oder Gerichtsurteile zum Unterhalt
  • Falls vorhanden: Nachweis über Eigenbemühungen, z.B. anwaltlicher Schriftverkehr