Fischereischein beantragen
Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung als auch ohne Termin im Bürgeramt Rathaus wahrnehmen.
Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen: Jahresfischereischein, Fünfjahres-Fischereischein und einen Jugendfischereischein. Der Jugendfischereischein kann nur ausgestellt werden im Alter von 10 bis 15 Jahren, es braucht keine Sportfischerprüfung vorgelegt werden. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- oder Fünfjahres-Fischereischein.
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
Voraussetzungen
- bestandene Fischerprüfung (bei Erstantrag)
- Wohnsitz in Neuss
- ggf. Nachweise für die Ausstellung eines Sonderfischereischeines
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch, postalisch oder per Mail erfolgen.
Gebühren
Neuausstellung bzw. Verlängerung
- Jahresfischereischein 16,- €
- Fünfjahres-Fischereischein 48,- €
- Jugendfischereischein 8,- €
- Jahressonderfischereischein 16,-€
- Fünfjahres-Sonderfischereischein 48,- €
Die Zahlung - auch bei Kleinbeträgen - mit EC-Karte ist erwünscht!
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Für die Neuausstellung eines Fischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Lichtbild
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
- ggf. Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis
- ggf. Nachweis über Sportfischerprüfung (bei Erstantrag)
- bei Ausstellung eines Sonderfischereischeines: aktuelle ärztliche Bescheinigung, dass wegen einer Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann
Für die Verlängerung dieser Ausweise:
- den alten Fischereischein
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
- ggf. Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis
- bei Verlängerung eines Sonderfischereischeines: aktuelle ärztliche Bescheinigung, dass wegen einer Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann
Bearbeitungsdauer
- Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die sofortige Ausstellung.