Zinssenkungsbescheinigung

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Zinssenkungsbescheinigung

Bescheinigung für die NRW.Bank zur Beantragung einer Zinssenkung.

Voraussetzungen

Seit 01.01.2022 gelten dabei folgende Einkommensgrenzen:

  • Haushaltsgröße (1 Person) , Einkommensgrenze (20.420 Euro)
  • Haushaltsgröße (2 Personen) , Einkommensgrenze (24.600 Euro)
  • Jede weitere Person zusätzlich 5.660 Euro
  • Für jedes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 - 5 des Einkommenssteuergesetzes weitere 740 Euro

Vom Brutto-Jahreseinkommen werden die Werbungskosten (in der Regel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Freibeträge sowie Abzugsbeträge bis zu 36% (grundsätzlich 12% für die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, 12% für die Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung sowie 12% für die Zahlung von Steuern vom Einkommen) abgesetzt.


Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Die Beantragung erfolgt mittels der nachstehenden Formulare (siehe Downloads). Diese können ausgefüllt im Sozialamt abgegeben (bitte Termin vereinbaren) oder auf dem Postweg zugesandt werden.
  • Die Bescheinigung zur Beantragung einer Zinssenkung wird nicht direkt ausgestellt. Zur Abholung ist eine Vorsprache erforderlich.
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Gebühren

Bis zu 20,00 Euro.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein

Benötigte Unterlagen

  • Die für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt / Merblatt (siehe Download).