Zinssenkungsbescheinigung
Bescheinigung für die NRW.Bank zur Beantragung einer Zinssenkung.
Voraussetzungen
Ab dem 01.01.2025 gelten dabei folgende Einkommensgrenzen:
- Haushaltsgröße (1 Person) , Einkommensgrenze (23.540 Euro)
maximale Wohnungsgröße : 50 qm - Haushaltsgröße (2 Personen) , Einkommensgrenze (28.350 Euro)
maximale Wohnungsgröße: 2 Wohnräume oder 65 qm - Jede weitere Person zusätzlich 6530 Euro
zusätzlich 15 qm oder 1 Zimmer - Für jedes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 - 5 des Einkommenssteuergesetzes weitere 860 Euro
Vom Brutto-Jahreseinkommen werden die Werbungskosten (in der Regel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag), Freibeträge sowie Abzugsbeträge bis zu 36% (grundsätzlich 12% für die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, 12% für die Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung sowie 12% für die Zahlung von Steuern vom Einkommen) abgesetzt.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Die Beantragung erfolgt mittels der nachstehenden Formulare (siehe Downloads). Diese können ausgefüllt im Sozialamt abgegeben (bitte Termin vereinbaren) oder auf dem Postweg zugesandt werden.
- Die Bescheinigung zur Beantragung einer Zinssenkung wird nicht direkt ausgestellt. Zur Abholung ist eine Vorsprache erforderlich.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
Bis zu 20,00 Euro.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Die für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt / Merblatt (siehe Download).