Schülerreisendenliste

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Schülerreisendenliste

Wer auf der Schülerreisendenliste steht, kann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und nach Deutschland zurückkehren. Es müssen alle Schülerinnen und Schüler, die bei der Klassenfahrt keinen anerkannten Pass oder Passersatz mitnehmen können, eingetragen werden.

Das Verfahren:

Die Liste darf nur für eine konkret geplante Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildenden Schule ausgestellt und nur an eine Lehrerin, einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Die Liste muss vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden und folgende Angaben beinhalten:

  • die Schule (Name und Anschrift)
  • den / die begleitenden Lehrer
  • Zweck, Ziel und Zeitraum der Reise
  • formlos: alle an der Reise teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (einschließlich der deutschen Schüler)

Die Schulleiterin, der Schulleiter oder eine allgemein bestellte Vertretung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen der Einverständniserklärungen der Eltern zu der Reise. Anschließend wird die Liste unter Beifügung der aktuellen Passfotos der betreffenden Schüler dem Integrationsamt vorgelegt.

Deutsche Schülerinnen und Schüler, die keinen eigenen Pass oder Passersatz besitzen, müssen rechtzeitig bei der Meldebehörde ihres Wohnortes eine Antrag auf Ausstellung eines deutschen Kinderreiseausweises oder Personalausweises stellen.

Schülerinnen und Schüler aus anderen EU-Ländern müssen sich in diesem Fall an ihre Vertretung (Botschaft, Konsulat) wenden.

HINWEIS: DAS INTEGRATIONSAMT NEUSS BITTET UM VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.DE

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um die Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildenden Schule im Stadtgebiet Neuss.Die Schülerinnen und Schüler wohnen im Stadtgebiet Neuss (nur in Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, aufgenommen werden).

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
  • Ansprechpartner für das Integrationsamt ist in der Regel der Lehrer, der die Klassenfahrt durchführt.
  • Wir bitten Sie, Termine unter der Rufnummer 02131/905757 zu vereinbaren.

Gebühren

  • Pro Schüler, der auf der Schülerreisendenliste steht, sind 12,00 Euro Gebühr zu zahlen.

Befreiungen
  • Nein
Ermäßigungen
  • Ja

Benötigte Unterlagen

  • Es müssen gültige Pässe, biometrietaugliche Passbilder und die ausgefüllte Schülerreisendenliste vorgelegt werden.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel während der Sprechzeiten.
Schülerreisendenliste

Wer auf der Schülerreisendenliste steht, kann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und nach Deutschland zurückkehren. Es müssen alle Schülerinnen und Schüler, die bei der Klassenfahrt keinen anerkannten Pass oder Passersatz mitnehmen können, eingetragen werden.

Das Verfahren:

Die Liste darf nur für eine konkret geplante Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildenden Schule ausgestellt und nur an eine Lehrerin, einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Die Liste muss vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden und folgende Angaben beinhalten:

  • die Schule (Name und Anschrift)
  • den / die begleitenden Lehrer
  • Zweck, Ziel und Zeitraum der Reise
  • formlos: alle an der Reise teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (einschließlich der deutschen Schüler)

Die Schulleiterin, der Schulleiter oder eine allgemein bestellte Vertretung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen der Einverständniserklärungen der Eltern zu der Reise. Anschließend wird die Liste unter Beifügung der aktuellen Passfotos der betreffenden Schüler dem Integrationsamt vorgelegt.

Deutsche Schülerinnen und Schüler, die keinen eigenen Pass oder Passersatz besitzen, müssen rechtzeitig bei der Meldebehörde ihres Wohnortes eine Antrag auf Ausstellung eines deutschen Kinderreiseausweises oder Personalausweises stellen.

Schülerinnen und Schüler aus anderen EU-Ländern müssen sich in diesem Fall an ihre Vertretung (Botschaft, Konsulat) wenden.

HINWEIS: DAS INTEGRATIONSAMT NEUSS BITTET UM VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.DE

  • Es müssen gültige Pässe, biometrietaugliche Passbilder und die ausgefüllte Schülerreisendenliste vorgelegt werden.
  • Pro Schüler, der auf der Schülerreisendenliste steht, sind 12,00 Euro Gebühr zu zahlen.

Befreiungen
  • Nein
Ermäßigungen
  • Ja
Klassenfahrt
Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss