Ausschankgenehmigung - Einmalige Gestattung

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Ausschankgenehmigung - Einmalige Gestattung

Eine "Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einer einmaligen Veranstaltung, wie z.B. einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung , alkoholische Getränke entgeltlich ausschenken zu dürfen.

 

Wozu braucht man keine einmalige Gestattung?

  • Verkauf von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen.
  • Unentgeltliche Abgabe von alkoholischen Getränken

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen
  • Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

  • Der formlose Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    - Daten des Antragstellers,
    - Art, Ort, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung,
    - Telefonnummer des Antragstellers
    - Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
    - ggf. Sondernutzungserlaubnis
    - ggf. Angaben über die Größe des Festzeltes
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Gebühren

  • Gestattung für eine natürliche / juristische Person: 60,- € pro Veranstaltung
  • Gestattung für Vereine und Pfarrgemeinden: 30,- pro Veranstaltung

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Wird die Gestattung für eine Veranstaltung erteilt, die auf öffentlicher Fläche stattfindet, muss im Vorfeld eine Sondernutzungserlaubnis beim Amt für Verkehrangelegenheiten, Rheinstraße 18, 41460 Neuss, 02131/90-3915 oder -3924, beantragt werden.
  • Findet die Veranstaltung in einem Festzelt (fliegender Bau) statt, ist zusätzlich - bei einer Größe des Festzeltes, größer 75 m² - eine Abnahme durch das Bauordnungsamt der Stadt Neuss nötig. Ein Termin zur Zeltabnahme wird durch die beiden Fachämter vereinbart

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Abgabe der Unterlagen kann die Gestattung im Regelfall sofort erteilt werden.
  • Ansonsten beträgt die Bearbeitungszeit ca. 8 - 10 Tage und wird nach Erteilung zugesandt.

Fristen

Der Antrag ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Ausschankgenehmigung - Einmalige Gestattung

Eine "Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einer einmaligen Veranstaltung, wie z.B. einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung , alkoholische Getränke entgeltlich ausschenken zu dürfen.

 

Wozu braucht man keine einmalige Gestattung?

  • Verkauf von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen.
  • Unentgeltliche Abgabe von alkoholischen Getränken
  • Antrag
  • Wird die Gestattung für eine Veranstaltung erteilt, die auf öffentlicher Fläche stattfindet, muss im Vorfeld eine Sondernutzungserlaubnis beim Amt für Verkehrangelegenheiten, Rheinstraße 18, 41460 Neuss, 02131/90-3915 oder -3924, beantragt werden.
  • Findet die Veranstaltung in einem Festzelt (fliegender Bau) statt, ist zusätzlich - bei einer Größe des Festzeltes, größer 75 m² - eine Abnahme durch das Bauordnungsamt der Stadt Neuss nötig. Ein Termin zur Zeltabnahme wird durch die beiden Fachämter vereinbart
  • Gestattung für eine natürliche / juristische Person: 60,- € pro Veranstaltung
  • Gestattung für Vereine und Pfarrgemeinden: 30,- pro Veranstaltung

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Gestattung, Alkohol, Ausschank, Alkoholausschank, Straßenfest, Schankerlaubnis
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss

Frau

Raas

Sachbearbeitung

1A.729

02131 90-3295