Schwerbehinderte - Parkplatz für Schwerbehinderte

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Schwerbehinderte - Parkplatz für Schwerbehinderte

Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung besteht die Möglichkeit, für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung besondere Parkplätze einzurichten.

 

Voraussetzungen

  • keine andere Abstellmöglichkeit (z.B. Garagenstellplatz) für den Pkw innerhalb der Wohngemeinschaft vorhanden
  • örtliche Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen
  • Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges und Fähigkeit zum Führen desselben
  • sofern einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt werden, bedarf es einer Überprüfung im Einzelfall

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
  • Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen und der erforderlichen Unterlagen wird ein personenbezogener Behindertenparkplatz im öffentlichen Straßenraum eingerichtet (entsprechende Verkehrsschilder werden angeordnet).

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

  • Cirka 4 - 6 Wochen bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen

Weiterführende Informationen

Interaktive Übersicht der Behinderten-Parkplätze in der Neusser Innenstadt