Ausbildungsförderung
Als Auszubildende/r (Schüler/in oder Studierende/r) können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Ihre Ausbildung förderungsfähig ist und wenn Ihnen die für ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Diese Dienstleistung wird nicht von der Stadt Neuss, sondern vom Rhein-Kreis Neuss angeboten. Ausführliche Informationen zu der Dienstleistung finden Sie auf der Homepage vom Rhein-Kreis Neuss. Zuständig für Studenten und Hochschüler ist das Studentenwerk an der jeweiligen Universität bzw. Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind.