Abbrennen von Feuerwerkskörpern

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Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper Klasse 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.

Klasse 2 bedeutet: Kleinfeuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden dürfen.