Antrag auf Zulassung als Verwaltungshelfer für die Begleitung von Großraum‑ und Schwertransporten (BF 4-Fahrer/in)

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Antrag auf Zulassung als Verwaltungshelfer für die Begleitung von Großraum‑ und Schwertransporten (BF 4-Fahrer/in)

Ein Verwaltungshelfer (BF 4‑Fahrer) ist eine Person, die im Stadtgebiet von Neuss Großraum‑ und Schwertransporte begleitet. Die Zertifizierung zum Verwaltungshelfer erfolgt durch die Stadt Neuss (Besondere Verkehrslenkung).

In der Regel ist der Verwaltungshelfer über ein privates Unternehmen angestellt, das die Begleitung von Groß- und Schwertransporten übernimmt (z.B. eine Spedition oder ein Logistikdienstleister). Eine Anstellung im öffentlichen Dienst der Stadt Neuss findet dabei nicht statt.

Hinweis:
Die Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich über die bundesweit genutzte Online-Anwendung „VEMAGS – Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte“ zu beantragen.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Für die Beantragung einer Begleitung von Großraum- und Schwertransporten mit Verwaltungshelfern/BF 4-Fahrern senden Sie bitte zusätzlich zu dem Antrag in VEMAGS alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an: verkehrslenkung@stadt.neuss.de.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren ist fallabhängig und wird Ihnen nach der Antragstellung mitgeteilt.

Benötigte Unterlagen

Bitte beachten Sie die zugehörigen Formulare und Anträge unter Downloads.

Erstantrag oder Verlängerungsantrag

  • Antrag in VEMAGS
  • Antrag auf Verpflichtung als Verwaltungshelfer/in
  • Ergänzende Unterlagen zum Antrag (siehe Anlage A):
    • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
    • Aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als 3 Monate)
    • Führerschein
    • Personalausweis
    • BSK-Berechtigungsausweis
  • Formular „Verpflichtungserklärung“
  • Roadbook
  • Außerdem:
    Sofern eine Streckeneinweisung erforderlich ist:
    „Antrag und Nachweis für eine Streckeneinweisung – Teilnahme Streckeneinweisung“
  • oder
    Sofern keine Streckeneinweisung erforderlich ist:
    „Antrag und Nachweis für eine Streckeneinweisung – Verzicht Streckeneinweisung“

Nachtrag einer Strecke

  • Antrag in VEMAGS
  • Bereits vorhandene Verpflichtungserklärung
  • Roadbook
  • Außerdem:
    Sofern eine Streckeneinweisung erforderlich ist:
    „Antrag und Nachweis für eine Streckeneinweisung – Teilnahme Streckeneinweisung“
  • oder
    Sofern keine Streckeneinweisung erforderlich ist:
    „Antrag und Nachweis für eine Streckeneinweisung – Verzicht Streckeneinweisung“

Bearbeitungsdauer

  • Sofern keine Streckeneinweisung erforderlich ist, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel 14 Tage.

Hinweise und Besonderheiten

Für einige Strecken können Sie unter Downloads ein Roadbook herunterladen. Sollte die von Ihnen beantragte Strecke nicht aufgelistet sein, ist dem einzureichenden Antrag ein entsprechendes Roadbook beizufügen.

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