Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
Ihr Fahrzeug muss für Fahrten auf öffentlichen Straßen von der Zulassungsbehörde zugelassen werden.
Bei Angelegenheiten rund um die Fahrzeugzulassung wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde vom Rhein-Kreis Neuss. Kontaktinformationen und ausführliche Informationen zu der Dienstleistung finden Sie auf der Homepage vom Rhein-Kreis Neuss.