Hinweise zum Wohnortwechsel bei der Kommunalwahl ab 30.08.2025 bis zum Wahltag

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

Hinweise zum Wohnortwechsel bei der Kommunalwahl ab 30.08.2025 bis zum Wahltag

Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss kann vom Tag des Umzugs und der Ummeldung abhängig sein. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Wohnortwechsel und die Auswirkungen auf das Wählerverzeichnis.

Um wählen zu können, muss ein*e Wahlberechtigte*r in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 03.08.2025.

Hinweis: Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich Anfang August 2025).

Anmeldung mit Hauptwohnung in der Zeit vom 30.08.2025 bis zum Wahltag

Wahlberechtigte, die sich ab dem 30.08.2025 in Neuss aus einer Gemeinde außerhalb des Rhein-Kreis Neuss anmelden, werden nicht in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss eingetragen.

Wahlberechtigte, die sich ab dem 30.08.2025 in Neuss aus einer Gemeinde innerhalb des Rhein-Kreis Neuss anmelden, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss eingetragen. In dem Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde werden sie gestrichen.

Wichtig: Ziehen Wahlberechtigte innerhalb des Rhein-Kreis Neuss um, besteht das Wahlrecht in diesem Zeitraum nur noch für die Kreiswahlen (Kreistagswahl und Landratswahl). Bereits abgegebene Briefwahlstimmen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und des Rates in anderen Gemeinden des Rhein-Kreis Neuss werden auf Grund des Wegzuges ungültig.


Ummeldung in der Zeit vom 30.08.2025 bis zum Wahltag

Wahlberechtigte verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks. Sie können nur in ihrem bisherigen Wahllokal oder per Briefwahl wählen. Ggf. bereits abgegebene Briefwahlstimmen bleiben gültig.

In der Zeit vom 30.08.2025 bis zum Wahltag

Wahlberechtigte, die ab dem 30.08.2025 eine Änderung der Neusser Neben- in Hauptwohnung aus einer Gemeinde außerhalb des Rhein-Kreis Neuss vornehmen, werden nicht in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss eingetragen.

Wahlberechtigte, die ab dem 30.08.2025 eine Änderung der Neusser Neben- in Hauptwohnung aus einer Gemeinde innerhalb des Rhein-Kreis Neuss vornehmen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss eingetragen und erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung.

Wichtig: Ziehen Wahlberechtigte innerhalb des Rhein-Kreis Neuss um, besteht das Wahlrecht in diesem Zeitraum nur noch für die Kreiswahlen (Kreistagswahl und Landratswahl). Bereits abgegebene Briefwahlstimmen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und des Rates in anderen Gemeinden des Rhein-Kreis Neuss werden auf Grund des Wegzuges ungültig.


Abmeldung in der Zeit vom 04.08.2025 bis zum Wahltag

Bei Wegzug und Anmeldung in einer anderen Stadt in diesem Zeitraum erfolgt die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des jeweils neuen Wohnortes von Amts wegen. Bereits abgegebene Briefwahlstimmen sind auf Grund des Umzuges ungültig.