Hinweise zum Wohnortwechsel bei der Kommunalwahl vom 04.08.2025 bis 29.08.2025

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Hinweise zum Wohnortwechsel bei der Kommunalwahl vom 04.08.2025 bis 29.08.2025

Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss kann vom Tag des Umzugs und der Ummeldung abhängig sein. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Wohnortwechsel und die Auswirkungen auf das Wählerverzeichnis.

Um wählen zu können, muss ein*e Wahlberechtigte*r in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 03.08.2025.

Hinweis: Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich Anfang August 2025).

Anmeldungen und Abmeldungen bis einschließlich zum 03.08.2025

Alle Anmeldungen bei der Stadt Neuss bis zum Stichtag führen zur Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss, alle Abmeldungen hingegen bedeuten die Nichteintragung bzw. Streichung aus dem Wählerverzeichnis. Die Personen sind dann entsprechend von Amts wegen am jeweils neuen Wohnort in das Wählerverzeichnis einzutragen.


Anmeldung mit Hauptwohnung in der Zeit vom 04.08.2025 bis 29.08.2025

Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum zuziehen und sich mit einer Hauptwohnung in Neuss anmelden bzw. die Nebenwohnung als Hauptwohnung ummelden, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss eingetragen und bekommen automatisch eine neue Wahlbenachrichtigung zugesandt. Im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde werden sie dann gestrichen.

Wichtig: Sofern der Zuzug aus einer Gemeinde innerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgt, werden die Wahlberechtigten von Amts wegen im Wählerverzeichnis des ehemaligen Wohnortes gestrichen; bereits abgegebene Briefwahlstimmen sind aufgrund des Wegzuges ungültig. Hier muss ggf. ein erneuter Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen gestellt werden.


Ummeldung in der Zeit vom 04.08.2025 bis 29.08.2025

Ein Umzug und die Ummeldung innerhalb dieses Zeitraums und innerhalb der Stadt Neuss führt zu einer Eintragung von Amts wegen in den neuen Wahlbezirk. Sie erhalten automatisch eine neue Wahlbenachrichtigung. Das bedeutet, dass Wahlberechtigte, welche ab dem 04.08.2025 innerhalb von Neuss in einen anderen Wahlbezirk umziehen und sich ummelden, automatisch in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen werden und eine neue Wahlbenachrichtigung zugesandt bekommen.

Wichtig: Bereits abgegebene Briefwahlstimmen sind auf Grund des Umzuges in einen neuen Wahlbezirk ungültig. Hier muss ggf. ein erneuter Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen gestellt werden.

Änderung der Neusser Neben- in Hauptwohnung in der Zeit vom 04.08.2025 bis 29.08.2025

Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum ihre bisherige Nebenwohnung in Neuss zur Hauptwohnung erklären, werden von Amts wegen in das Neusser Wählerverzeichnis eingetragen. Im Wählerverzeichnis der bisherigen Hauptwohnsitzgemeinde werden sie gestrichen.

Wichtig: Sofern der Zuzug aus einer Gemeinde innerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgt, werden die Wahlberechtigten von Amts wegen im Wählerverzeichnis des ehemaligen Wohnortes gestrichen; bereits abgegebene Briefwahlstimmen sind aufgrund des Wegzuges ungültig. Hier muss ggf. ein erneuter Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen gestellt werden.

Personen die nicht für eine Wohnung gemeldet sind in der Zeit vom 04.08.2025 bis 25.08.2025/29.08.2025

Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss erfolgt auf Antrag.

Anträge auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis für Personen ohne festen Wohnsitz sind schriftlich bis 25.08.2025 beim Wahlamt einzureichen.
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für nicht meldepflichtige Unionsbürger*innen sind schriftlich bis 29.08.2025 beim Wahlamt einzureichen.


Abmeldung in der Zeit vom 04.08.2025 bis zum Wahltag

Bei Wegzug und Anmeldung in einer anderen Stadt in diesem Zeitraum erfolgt die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des jeweils neuen Wohnortes von Amts wegen. Bereits abgegebene Briefwahlstimmen sind auf Grund des Umzuges ungültig.