Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Rückkehrende aus dem Ausland
Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 12.01.2025 bis zum 02.02.2025 müssen wahlberechtigte Deutsche einen neuen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, um zur Bundestagswahl 2025 in Deutschland wählen zu können.
Voraussetzungen
- Sie sind zur Bundestagswahl wahlberechtigt.
- Sie besitzten die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie lebten im Ausland.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie stellen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrende aus dem Ausland, der bis zum 02.02.2025 dem Wahlamt zugegangen sein muss.
- Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.