Aufenthaltserlaubnis zum Studium

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Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung handelt.

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt nur, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck ist in der Regel ausgeschlossen. Der Aufenthaltszweck ändert sich in der Regel bei Wechsel des Studienganges, der Verlagerung des Studienschwerpunktes oder der Hochschulart. Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob für den anderen Zweck eine weitere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Die Studienbewerbung
Für die Bewerbung auf einen Studienplatz kann eine Aufenthaltserlaubnis für höchstens neun Monate erteilt werden.

Die Studienvorbereitung
Zu den studienvorbereitenden Maßnahmen zählen studienvorbereitende Sprachkurse sowie der Besuch eines Studienkollegs.

Erwerbstätigkeit
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird nur in geringem Umfang erlaubt (120 ganze bzw. 240 halbe Tage im Jahr, sowie studentische Nebentätigkeiten). Der Lebensunterhalt muss unabhängig von Einnahmen aus einer solchen Tätigkeit bestritten werden können. Bei einer Studienbewerbung wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, ebenso im ersten Jahr des Aufenthaltes zu studienvorbereitenden Maßnahmen.

Nach dem Studium
Nach erfolgreichem Studium besteht die Möglichkeit innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten einen dem Studienabschluss angemessenen Arbeitsplatz zu finden.

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer des Integrationsamtes, Tel. 02131/90-5757 oder per E-Mail: migration@stadt.neuss.de

Voraussetzungen

Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden

  • Studienbewerbung - es muss gesichert sein, dass einer Studienaufnahme keine grundsätzlichen Hinderungsgründe entgegen stehen (fehlende schulische Voraussetzungen können hier nicht nachgeholt werden)
  • Studienvorbereitung - (bedingte) Zulassung zu einem studienvorbereitenden Intensivsprachkurs oder Studienkolleg
  • Studium - (bedingte) Zulassung durch eine Ausbildungseinrichtung

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Eine Aufenthaltserlaubnis wird nach persönlicher Vorsprache erteilt oder verlängert.
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
  • Die Antragsannahme und Bearbeitung erfolgt innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Wir bitten Sie, Termine unter der zentralen Rufnummer 02131/90-5757 zu vereinbaren.

Gebühren

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • 100.- Euro bei einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr
  • 100.- Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • 96.- Euro für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
  • 93.- Euro für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten

Befreiungen

  • Ja, Befreiungen sind möglich, wenn Sie für den Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten

Ermäßigungen

  • Ja, für Minderjährige die Hälfte der Gebühr.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Nationalpass
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

abhängig vom Ausbildungsstand

  • Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung zum Studium
  • (bedingte) Zulassung zu einem studienvorbereitenden Intensivsprachkurs oder Studienkolleg
  • Schulabschlusszeugnisse
  • Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass das Studium ordnungsgemäß durchgeführt wird

Für die rechtzeitige Beantragung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sind Sie selbst verantwortlich.
Gegebenenfalls und abhängig von der Staatsangehörigkeit und den Umständen des Einzelfalles ist ein Visaverfahren vor der Einreise nach Deutschland erforderlich.

Bearbeitungsdauer

  • Ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.
Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung handelt.

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt nur, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck ist in der Regel ausgeschlossen. Der Aufenthaltszweck ändert sich in der Regel bei Wechsel des Studienganges, der Verlagerung des Studienschwerpunktes oder der Hochschulart. Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob für den anderen Zweck eine weitere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Die Studienbewerbung
Für die Bewerbung auf einen Studienplatz kann eine Aufenthaltserlaubnis für höchstens neun Monate erteilt werden.

Die Studienvorbereitung
Zu den studienvorbereitenden Maßnahmen zählen studienvorbereitende Sprachkurse sowie der Besuch eines Studienkollegs.

Erwerbstätigkeit
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird nur in geringem Umfang erlaubt (120 ganze bzw. 240 halbe Tage im Jahr, sowie studentische Nebentätigkeiten). Der Lebensunterhalt muss unabhängig von Einnahmen aus einer solchen Tätigkeit bestritten werden können. Bei einer Studienbewerbung wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, ebenso im ersten Jahr des Aufenthaltes zu studienvorbereitenden Maßnahmen.

Nach dem Studium
Nach erfolgreichem Studium besteht die Möglichkeit innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten einen dem Studienabschluss angemessenen Arbeitsplatz zu finden.

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer des Integrationsamtes, Tel. 02131/90-5757 oder per E-Mail: migration@stadt.neuss.de

  • gültiger Nationalpass
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

abhängig vom Ausbildungsstand

  • Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung zum Studium
  • (bedingte) Zulassung zu einem studienvorbereitenden Intensivsprachkurs oder Studienkolleg
  • Schulabschlusszeugnisse
  • Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass das Studium ordnungsgemäß durchgeführt wird

Für die rechtzeitige Beantragung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sind Sie selbst verantwortlich.
Gegebenenfalls und abhängig von der Staatsangehörigkeit und den Umständen des Einzelfalles ist ein Visaverfahren vor der Einreise nach Deutschland erforderlich.

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • 100.- Euro bei einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr
  • 100.- Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • 96.- Euro für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
  • 93.- Euro für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten

Befreiungen

  • Ja, Befreiungen sind möglich, wenn Sie für den Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten

Ermäßigungen

  • Ja, für Minderjährige die Hälfte der Gebühr.
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Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss
Besondere Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss