Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

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Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

Gemäß  § 10 Landeszustellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) werden durch die Stadt Neuss, Steueramt, die nachfolgend bezeichneten Dokumente öffentlich zugestellt, da der Aufenthalt der genannten Personen nicht bekannt ist:

Durch diese Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Hinweise und Besonderheiten

Die Bescheide können von der genannten Person oder einem Bevollmächtigten im Rathaus der Stadt Neuss Markt 2, 41460 Neuss während der Öffnungszeiten im Raum 2.814 oder Raum 2.817 abgeholt werden. 

Öffnungszeiten : Montag bis Mittwoch   08:00 – 16:00,  Donnerstag 13:00 – 18:00, Freitag 08:00 – 12:30