Wohngeld beantragen
Das Wohngeld hilft, bei Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Eigenheimen die Wohnkosten zu senken. Es ermöglicht Haushalten mit niedrigem Einkommen angemessenes und familiengerechtes Wohnen. Es ist ein auf den Einzelfall abzustellendes Instrument zur sozialen Absicherung des Wohnens.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet und in der Regel für die Dauer von einem Jahr gewährt. Für eine Weitergewährung ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen. Wohngeld kann für Mieterinnen und Mieter, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer als Zuschuss gezahlt werden.
Hinweis: Sie können die Beantragung direkt online vornehmen. Sie können die Dienstleistung auch persönlich wahrnehmen. Dazu müssen Sie allerdings einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
zur Online-Terminvergabe
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Haushaltseinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.
- Der Antrag kann online gestellt werden. Dem Antrag sind Nachweise über alle Einkünfte und die Miete beizufügen, diese können digital hochgeladen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Hinweisen bei der Onlinebeantragung.
Zur Nutzung des Onlinedienstes wird ein Nutzerkonto benötigt (entweder das BundID-Konto oder E-Mail mit Passwort). Die Details entnehmen Sie bitte aus dem Onlinedienst. - Der Antrag kann auch persönlich vor Ort gestellt werden. Hierzu müssen Sie einen Termin mit der Wohngeldstelle des Sozialamtes vereinbaren.
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Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Folgende Einkommensnachweise sind dem Antrag von Miet- und Lastenzuschuss beizufügen
- Bescheide über Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz u.ä.)
- Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
- erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen,
- aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art,
- Bescheide über Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld und ähnliche Leistungen,
- Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen,
- letzter Steuerbescheid (für Selbstständige/Gewerbetreibende).
Bitte geben Sie zur Sicherheit alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Geld oder Geldeswert an, egal , ob diese Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen.
Sonstige Nachweise:
- Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahre,
- Immatrikulationsbescheinigung (Studenten),
- BAföG-Bescheid (Studenten, Schüler),
- Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (Auszubildende)
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums,
- Krankenversicherungsnachweis,
- Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung,
- Nachweis zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (aktueller Kontoauszug),
- Schwerbehindertenausweis,
- Bescheid über den Pflegegrad (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen).
Bei ausländischen Mitbürgern aus Drittstaaten ist ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen. Sonstige EU-Bürger müssen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht bzw. Aufenthaltserlaubnis-EU sowie eine meldebehördliche Anmeldung vorlegen.
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte:
- Formular Vermieterbescheinigung
- Mietvertrag.
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Formulare/Nachweise:
- Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst (Fremdmittelbescheinigung, letzter Zahlungsbeleg, ggf. Zins- und Tilgungsplan),
- Nachweis über die Höhe des Kaufpreises bzw. der Baukosten (auch bei Modernisierungen),
- Grundsteuerbescheid / Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen / Hausgeld
- Nachweis über Erträge aus Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte,
- Wohnflächenberechnung nach DIN 277 (Baugesuch),
- ggf. Bescheid über das Baukindergeld,
- Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel innerhalb von derzeit 10 - 12 Wochen.
Weiterführende Informationen
- Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW. Dort stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke zur Verfügung.
- Ministerium für Heimat Kommunales Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Wohngeldproberechner NRW
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen