Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum

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Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt.

Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.

Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

 

Voraussetzungen

Für folgende Arten der Sondernutzungen Genehmigungen erteilt, soweit es die Örtlichkeit und die verkehrlichen Verhältnisse zulassen:

  • Gerüstaufstellung
  • Aufstellung von (Entsorgungs-)Containern
  • Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken
  • (Außengastronomie)
  • Materiallagerungen für Baumaßnahmen
  • Baukranaufstellungen
  • Warenauslagen
  • (Obst, Gemüse, Blumen, Zeitschriften, Bücher, Kleiderständer usw.)
  • Werbetafeln
  • (Werbeaufsteller)
  • Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen
  • (Straßenfeste, Trödelmärkte)
  • Informationsstände von politischen Verbänden oder gemeinnützigen Vereinen
  • Aufstellung von Fahrradständern auf öffentlichen Flächen
  • Straßenhandel
  • (Speiseeis, Obst, Gemüse, Blumen) in ambulanter Form, d.h.  beweglich ohne Einnahme eines festen Standplatzes
  • Wahlwerbung

Übrige Erlaubnisse für Promotionsstände, Flyerverteilung, Produktproben, etc. oder für Plakatierungen erteilt die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH. Die Mitarbeiter des Amtes für Verkehrsangelegenheiten bennenen Ihnen gerne den zuständigen Ansprechpartner.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail, auf dem Postweg oder per Fax ein.
  • Alternativ können Sie auch während der Geschäftszeiten persönlich vorbeikommen.

Gebühren

Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der vom Rat der Stadt Neuss beschlossenen Sondernutzungssatzung. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis.

Die Gebühren werden in Rechnung gestellt und müssen per Überweisung beglichen werden.

Befreiungen

  • Ja

Ermäßigungen

  • Nein

Benötigte Unterlagen

  • Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
  • Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.

Bearbeitungsdauer

  • Bei Veranstaltungen, die sich erheblich auf den Straßenverkehr auswirken, ist eine rechtzeitige Antragstellung zwingend erforderlich – mindestens 2 Wochen Vorlaufzeit.
  • Bei einfachen Genehmigungen, beispielsweise für die Aufstellung von Containern, sind 1-2 Tage Vorlauf notwendig.

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