Bewohnerparkausweis beantragen

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Bewohnerparkausweis beantragen

Bewohnern, die in der Neusser Innenstadt oder im Dreikönigenviertel mit Erstwohnsitz gemeldet sind, kann für ein Fahrzeug eine Parkbevorrechtigung für die entsprechend gekennzeichneten Parkplätze ausgestellt werden.

Achtung! Eine Verlängerung ist frühestens 30 Tage vor Ablauf des noch gültigen Ausweises möglich.

In Neuss gelten zwei Bewohnerparkzonen: 
Parkzone A umfasst die Innenstadt, Parkzone B das Dreikönigenviertel.
Die genauen Bereiche der Bewohnerparkplätze können Sie dem Download entnehmen.

Hinweis: An die Bewohnerinnen und Bewohner des Dreikönigenviertel!

Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner des Dreikönigenviertel,
am 31.10.2026 endet die von Rat beschlossene einjährige Testphase für das Bewohnerparken. Am 01.10.2026 findet um 18 Uhr im Stefanie-Thywissen-Dorsemagen-Saal im Rathaus eine Bürgerversammlung statt, zu der alle Betroffenen herzlich eingeladen sind. Es besteht dabei die Gelegenheit, Ihre Erfahrungen aus der Testphase einzubringen.

Voraussichtlich am 06.11.2026 wird der Rat der Stadt Neuss dann darüber entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen diese Testphase fortgeführt wird. Aus diesem Grunde wird es bis zur abschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt Neuss nicht notwendig sein, den Bewohnerparkausweis über den 31.10.2026 hinaus zu verlängern. Sobald die Entscheidung für oder gegen eine Fortführung der Testphase gefallen ist, werden Sie informiert. Dann würde eine Antragstellung bzw. Verlängerung wieder online und vor Ort möglich sein.

Voraussetzungen

  • Erstwohnsitz in der Neusser Innenstadt oder im Dreikönigenviertel
  • Führerschein mindestens Klasse 3 bzw. B
  • Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter oder eine Nutzungsüberlassungserklärung durch die Halterin bzw. den Halter
  • Eine Verlängerung ist frühestens 30 Tage vor Ablauf des noch gültigen Ausweises möglich.

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt für Parkzone A (Innenstadt) 10,00 Euro pro Monat.
  • Die Gebühr beträgt für Parkzone B (Dreikönigenviertel) 12,00 Euro pro Jahr.
  • Die Gültigkeit ist zwischen einem und zwölf Monaten frei wählbar.
  • Die Gebühr kann vor Ort mit EC-Karte bezahlt werden.
  • Im Online-Portal können folgende Bezahlmöglichkeiten genutzt werden:

Online-Zahlungsmöglichkeiten: Lastschrift, Paypal

Befreiungen

  • Nein

Benötigte Unterlagen

Bei der Nutzung des Online-Verfahrens

  • Zulassungsbescheinigung
  • Bei Fremdfahrzeugen zusätzlich Nutzungsüberlassungserklärung (siehe Download) und Führerschein der Klasse 3 bzw. B

Bei persönlicher Vorsprache oder Vorsprache einer beauftragten Person

  • Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung
  • Führerschein Klasse 3 bzw. B
  • Bei Fremdfahrzeugen zusätzlich Nutzungsüberlassungserklärung (siehe Download)

Für alle weiteren Fallkonstellationen und insbesondere für die Ausweisänderung nach einem Kennzeichen- oder Fahrzeugwechsel ist der Besuch im Amt für Verkehrsangelegenheiten erforderlich.

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Antragsstellung: nach Möglichkeit sofort
  • Im Online-Portal: Sofort, wenn Antragsteller auch Halter des Fahrzeuges ist.
    In diesem Fall wird der Ausweis zum Selbstausdruck als PDF-Datei unmittelbar im Postkorb Ihres Servicekontos abgelegt.  
  • Im Online-Portal: In den Fällen, in denen eine Nutzungsüberlassungserklärung und eventuell weitere Dokumente erforderlich sind, wird der Parkausweis nach erfolgreicher Prüfung des Vorgangs ebenfalls als PDF-Datei zum Selbstausdruck im Postkorb Ihres Servicekontos abgelegt. Hierzu wird Ihnen per E-Mail eine Benachrichtigung zugeleitet.

Weiterführende Informationen

  • rechtliche Grundlage: § 45 StVO

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