Aufenthaltsrecht - Besonderes Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz

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Aufenthaltsrecht - Besonderes Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz

Besondere Aufenthaltsrechte gibt es für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz sowie deren Familienangehörige aus anderen (nicht der EU angehörigen) Ländern.

Wer die Voraussetzungen des "Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit" erfüllt, benötigt keinen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz.

Sie erhalten auf einem besonderen Dokument eine deklaratorische
Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und ihre Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind

HINWEIS: DAS INTEGRATIONSAMT NEUSS BITTET UM VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.DE

Voraussetzungen

  • Sie sind in Neuss mit Hauptwohnsitz angemeldet
  • besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit und
  • üben eine Erwerbstätigkeit aus (selbständig oder unselbständig) oder
  • wollen eine Erwerbstätigkeit ausüben oder
  • sind Dienstleistungserbringerin oder Dienstleistungserbringer oder
  • sind mit einer oder einem solchen Schweizer Staatsangehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel als Elternteil, Kind oder Enkelkind)

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

  •  28,80 Euro
  • Antragsteller, die noch nicht 24 Jahre alt sind, zahlen 22,80 Euro

Benötigte Unterlagen

  • gültiger, anerkannter Pass oder Passersatz (für Schweizer Staatsangehörige genügt der Personalausweis)
  • bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
  • Arbeitsvertrag, Gewerbeanmeldung oder Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
  • bei Familienangehörigen von Schweizer Staatsangehörigen: eine Personenstandsurkunde, zum Beispiel eine Geburts- oder Heiratsurkunde
  • unter Umständen: Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts

Bearbeitungsdauer

  • Die Antragsannahme und Bearbeitung erfolgt innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Wir bitten Sie, Termine unter der zentralen Rufnummer 02131/90-5757 zu vereinbaren.
Aufenthaltsrecht - Besonderes Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz

Besondere Aufenthaltsrechte gibt es für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz sowie deren Familienangehörige aus anderen (nicht der EU angehörigen) Ländern.

Wer die Voraussetzungen des "Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit" erfüllt, benötigt keinen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz.

Sie erhalten auf einem besonderen Dokument eine deklaratorische
Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und ihre Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind

HINWEIS: DAS INTEGRATIONSAMT NEUSS BITTET UM VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.DE

  • gültiger, anerkannter Pass oder Passersatz (für Schweizer Staatsangehörige genügt der Personalausweis)
  • bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
  • Arbeitsvertrag, Gewerbeanmeldung oder Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
  • bei Familienangehörigen von Schweizer Staatsangehörigen: eine Personenstandsurkunde, zum Beispiel eine Geburts- oder Heiratsurkunde
  • unter Umständen: Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  •  28,80 Euro
  • Antragsteller, die noch nicht 24 Jahre alt sind, zahlen 22,80 Euro
Aufenthalt, Visum, Aufenthaltskarte; Karte, AE
Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss