Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Ausbildungszwecken

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Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Ausbildungszwecken

Deutschkurs (ohne anschließendes Studium)

Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur Teilnahme an einem Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, erteilt werden. Es muss sich aber um einen Intensivsprachkurs handeln, der den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse zum Ziel hat. Der Unterricht muss in der Regel täglich stattfinden (mindestens 18 Wochenstunden). Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Besuch einer allgemein bildenden Schule

Die für eine Ausbildung in Deutschland erforderlichen allgemeinen schulischen Voraussetzungen müssen vorher (normalerweise im Heimatland) erbracht worden sein. Ein Aufenthalt zum Besuch allgemein bildender Schulen wird daher nicht zugelassen. Ausnahmen können nur in besonders gelagerten Fällen zugelassen werden.

Betriebliche Aus- und Weiterbildung

Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist, dass die Bundesagentur für Arbeit die erforderliche Zustimmung erteilt.

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer des Integrationsamtes, Tel. 02131/90-5757 oder per E-Mail: migration@stadt.neuss.de

Voraussetzungen

  • Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden.
  • Für die Teilnahme an einem Deutschkurs:
    Es handelt sich um einen Intensivsprachkurs
  • Für den Besuch einer allgemeinbildenden Schule:
    Besondere Gründe liegen vor, weshalb der Schulbesuch in Deutschland erforderlich ist.
  • Bei Minderjährigen:
    Die zur Personensorge berechtigten Personen haben dem geplanten Aufenthalt zugestimmt.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Bei Ersterteilung:

  • 100,00 Euro bei einer Gültigkeit bis zu einem Jahr
  • 100,00 Euro bei einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr
  • 50,00 Euro bei Minderjährigen

 

Bei Verlängerung:

  • 93,00 Euro
  • 46,50 Euro bei Minderjährigen

Die Gebühren können in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Kreditkartenzahlung ist leider nicht möglich. 

Benötigte Unterlagen

  • gültiger, anerkannter Pass oder Passersatz
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • ein aktuelles Lichtbild (ab dem 10. Lebensjahr) gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH 

abhängig vom Aufenthaltszweck

  • Zulassung zu einem Intensivsprachkurs
  • Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag
  • Begründung zum Vorliegen besondere Gründe, weshalb der Schulbesuch in Deutschland erforderlich ist
  • vorhandene Schulabschlusszeugnisse
  • Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Personen

Bearbeitungsdauer

  • Eine Aufenthaltserlaubnis wird nach persönlicher Vorsprache erteilt oder verlängert.
  • Die Antragsannahme und Bearbeitung erfolgt innerhalb der Sprechzeit nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Wir bitten Sie, Termine unter der zentralen Rufnummer 02131/ 90-5757 zu vereinbaren.
Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Ausbildungszwecken

Deutschkurs (ohne anschließendes Studium)

Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur Teilnahme an einem Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, erteilt werden. Es muss sich aber um einen Intensivsprachkurs handeln, der den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse zum Ziel hat. Der Unterricht muss in der Regel täglich stattfinden (mindestens 18 Wochenstunden). Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Besuch einer allgemein bildenden Schule

Die für eine Ausbildung in Deutschland erforderlichen allgemeinen schulischen Voraussetzungen müssen vorher (normalerweise im Heimatland) erbracht worden sein. Ein Aufenthalt zum Besuch allgemein bildender Schulen wird daher nicht zugelassen. Ausnahmen können nur in besonders gelagerten Fällen zugelassen werden.

Betriebliche Aus- und Weiterbildung

Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist, dass die Bundesagentur für Arbeit die erforderliche Zustimmung erteilt.

Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer des Integrationsamtes, Tel. 02131/90-5757 oder per E-Mail: migration@stadt.neuss.de

  • gültiger, anerkannter Pass oder Passersatz
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • ein aktuelles Lichtbild (ab dem 10. Lebensjahr) gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH 

abhängig vom Aufenthaltszweck

  • Zulassung zu einem Intensivsprachkurs
  • Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag
  • Begründung zum Vorliegen besondere Gründe, weshalb der Schulbesuch in Deutschland erforderlich ist
  • vorhandene Schulabschlusszeugnisse
  • Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Personen

Bei Ersterteilung:

  • 100,00 Euro bei einer Gültigkeit bis zu einem Jahr
  • 100,00 Euro bei einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr
  • 50,00 Euro bei Minderjährigen

 

Bei Verlängerung:

  • 93,00 Euro
  • 46,50 Euro bei Minderjährigen

Die Gebühren können in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Kreditkartenzahlung ist leider nicht möglich. 

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Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss
Besondere Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss